CSR-Wissen

EMAS

Autorin des Beitrags: Tina Heinemann, WUQM Consulting


Der Begriff EMAS steht für engl. „Eco-Management and Audit Scheme“ und bezeichnet das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, an dem sich Organisationen innerhalb und außerhalb der europäischen Gemeinschaft freiwillig beteiligen können.

Grundlage ist die vom Europäischen Rat am 29. Juni 1993 erlassene Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Deutsch „EG-Öko-Audit-Verordnung“ und im Englischen „EMAS“. Die novellierte Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 EMAS III des europäischen Parlaments und des Rates trat 2010 in Kraft.

1. Ausführung

Die Ausführung der EMAS Verordnung erfolgt in Deutschland durch das Umweltauditgesetz (UAG), das auch die Zulassung von Umweltgutachtern sowie die Aufsicht und die Registrierung geprüfter Organisationen regelt. Umweltgutachter werden für bestimmte Branchen zugelassen und durchlaufen regelmäßige Prüfungen bei der praktischen Arbeit und anlassbezogen.

2. Ziel

Ziel von EMAS ist es, die Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen durch ein funktionierendes Umweltmanagementsystem, zu fördern. In der EMAS-Verordnung enthalten sind Kernindikatoren, d.h. Kennzahlen die mindestens zu bilden sind. Diese ermöglichen eine Vergleichbarkeit von Organisationen in bestimmten Branchen. Ebenfalls ist eine Arbeitnehmerbeteiligung und Schulung gefordert, damit das System auch gelebt wird. In Form einer Umwelterklärung berichtet die Organisation u.a. über die Kernindikatoren und ihre Umweltziele. Somit wird ein regelmäßiger Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen geführt.

3. Prüfungen

In regelmäßigen Abständen wird die Leistung dieses Systems durch Umweltgutachter objektiv bewertet und geprüft. Abschließend erhält die Organisation eine Gültigkeitserklärung vom Umweltgutachter und wird in das EMAS Register der IHK oder Handwerkskammer eingetragen. Alle EMAS geprüften Organisationen erfüllen gleichzeitig die Anforderungen der ISO 14001, da diese in EMAS enthalten ist. Ebenfalls können sie sich durch geringe Anpassungen auch Konformität mit der ISO 50001 bestätigen lassen.

4. Links

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