Nachrichten

Europa schafft mit Lobbyistenregister Transparenz bei der Interessenvertretung

Berlin > Die Europäische Kommission wird im Frühjahr 2008 ein Lobbyistenregister auf europäischer Ebene einzuführen. Wer also zukünftig als Lobbyist bei Konsultationen der Europäischen Kommission Stellung beziehen will, der muss sich zuvor im Lobbyistenregister eintragen. Im Register sind das Honorar (bei Beratern), die Finanzierung der Organisation (bei Nichtregierungsorganisationen) bzw. die Höhe der Kosten der Lobbytätigkeit (bei Inhouse-Lobbyisten und Anwälten) offen zu legen. Dies Transparency International Deutschland e.V. und begrüßt die gestern getroffene Entscheidung zugleich. Nach einem Jahr “Probelauf” wolle die Europäische Kommission prüfen, ob der Anreiz der Konsultationsteilnahme für eine Registrierung ausreichend ist.

Transparency International Deutschland wünscht, dass sich auch die anderen europäischen Institutionen, vor allem das Europäische Parlament, den Regelungen des Lobbyistenregisters anschließen. ” Der Informationsaustausch von Unternehmen, Verbänden, Interessengruppen, Parlament und Verwaltung ist notwendig und wichtig. Aber es muss transparenter werden, wer mit welchen Informationen und welcher finanziellen Stärke auf Gesetze Einfluss nimmt”, betont Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland.

In Deutschland fehlt ein Lobbyistenregisters. Seit 1972 existiert die “Liste der registrierten Verbände und deren Vertreter” beim Deutschen Bundestag. Darin gibt es keine Anreize zur Registrierung, Informationen zur Finanzierung werden nicht abgefragt, und Unternehmenslobbyisten können sich gar nicht registrieren.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner