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BMWi-Beirat: Nachhaltigkeit keine Aufgabe der öffentlichen Beschaffung

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat Vorschläge für die in diesem Jahr anstehende Reform des Vergaberechts vorgelegt, mit denen die Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Ausgaben erhöht werden soll. Einkaufsvorgaben wie die Einhaltung von Umwelt- oder Sozialstandards möchten die Berater „limitieren“.

Rund jeder sechste Euro des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird über das öffentliche Beschaffungswesen ausgegeben, im Jahr summiert sich das auf rund 360 Milliarden Euro. Gelänge es, ein Zehntel dieser Summe durch Verbesserungen im Beschaffungswesen einzusparen, könnte sich das Defizit der öffentlichen Haushalte „dramatisch verringern“, heißt es in dem Mitte August vorgestellten Gutachten.

Ansatzpunkte dafür gibt es laut Gutachten einige. Die Berater kritisieren etwa, dass Aufträge oft ohne Ausschreibung vergeben würden und der öffentliche Einkauf zu intransparent sei. Kernpunkt der Kritik ist jedoch die von den Gutachtern ausgemachte „zunehmende Befrachtung des Einkaufs mit vergabefremden Zielen“, also etwa Vorgaben wie die Einhaltung bestimmter Sozial- oder Umweltstandards durch den Auftragnehmer. Diese Praxis wirft nach Ansicht der Gutachter grundsätzliche Probleme auf, unter denen die Leistungsfähigkeit der staatlichen Institutionen leide.

Eine nachhaltige Beschaffung sei nur dann unproblematisch, wenn „die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit auch wirtschaftlich sinnvoll ist, also kein Zielkonflikt vorliegt“. Das wäre etwa dann der Fall, wenn Produkte mit geringen Lebenszeit-Energiekosten gewählt würden, auch wenn sie zunächst höhere Anschaffungskosten bedeuteten. Allerdings sei das bisherige Beschaffungssystem mit seinen einjährigen Budgetzyklen nicht darauf ausgelegt, solche Lebenszyklus-Kosten zu berücksichtigen. Wirtschaftliche Vorteile einer nachhaltigen Beschaffung könnten daher nicht genutzt werden. Im Übrigen sei die Frage zu stellen, „ob das öffentliche Beschaffungswesen mit seiner partiellen Beeinflussung des Marktes das geeignete Instrument für den Klima- und Umweltschutz“ sei. Geänderte Rahmenbedingungen auf der Angebotsseite, etwa Obergrenzen für CO2-Emissionen, versprächen mehr Erfolg.

„Maßnahmen zur Durchsetzung der Tariftreue, Nachhaltigkeitsförderung oder Innovationsförderung sind nicht die Aufgabe des öffentlichen Einkaufs“, stellen die Autoren fest. Legitimieren ließen sich solche Kriterien höchstens durch internationale Verpflichtungen. Allerdings müssten dann Preispräferenzen eingeführt werden, die Unternehmen, die bestimmte Umweltauflagen erfüllen, einen Preisvorsprung vor Wettbewerbern gewähren. Dadurch würden die direkten Kosten der vergabefremden, politischen Ziele besser quantifizierbar und transparenter, außerdem würde der Ausschluss von Unternehmen verhindert. Einziges, aber schwerwiegendes Manko: Mit den europäischen Vergaberichtlinien sind Preispräferenzen nicht vereinbar.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos freute sich über den Beitrag des Beirates. „Das Gutachten bestätigt mich in meinen Anstrengungen für mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie im öffentlichen Beschaffungswesen. Zu weniger Bürokratie gehört für mich auch, die öffentlichen Beschaffer – soweit wie möglich – von zwingenden Einkaufsvorgaben für allgemeine Politikziele freizuhalten.“

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http://www.nachhaltigkeitsrat.de/aktuell/news/2007/22-08_04/content.html


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