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Reform des Vergaberechts: Wie viel Nachhaltigkeit können sich die öffentlichen Haushalte leisten?

Berlin > Die Bundesregierung arbeitet an einer Reform des Vergaberechts. Der Anteil des öffentlichen Beschaffungswesens am Bruttosozialprodukt beträgt etwa 17%. Die neuen Vergaberichtlinien könnten die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien und anderer Nachhaltigkeitskriterien vorschreiben. Das will das Bundeswirtschaftsministerium nicht: Eine gesetzliche Vorschrift sei nicht der richtige Weg zur Nachhaltigkeitsförderung. Ganz anders sieht das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): “Wir verlangen von der Bundesregierung, Nachhaltigkeit nicht nur zur predigen, sondern sie auch selbst zu praktizieren”, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Den Anlass zur vzbv-Kritik gab ein im August bekannt gewordenes Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zum “Öffentlichen Beschaffungswesen”. “Maßnahmen zur Durchsetzung der Tariftreue, Nachhaltigkeitsförderung oder Innovationsförderung sind nicht die Aufgabe des öffentlichen Einkaufs”, lautet dessen Fazit. Die Gutachter befürchten einen unwirtschaftlicheren Einkauf, verringerten Wettbewerb und Korruptionsanfälligkeit, sollten Umwelt- und Sozialstandards im Vergaberecht Berücksichtigung finden. Dabei argumentieren sie auch grundsätzlich gegen Mindestsozialstandards: Diese würden von Entwicklungsländern als “versteckter Protektionismus” kritisiert und die Bannung von Kinderarbeit in exportorientierten Wirtschaftszweigen könne zu deren Verdrängung in den nicht-exportierenden und den informellen Sektor führen.

Das Haus von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos wehrt sich nicht grundsätzlich gegen die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen. Jedoch treibt das Ministerium die Sorge um, dass ein gesetzlicher Zwang zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten die Beschaffung verteuern, einen hohen bürokratischen Aufwand verursachen und den Lieferanten häufig unerfüllbare Nachweiskriterien auferlegen werde.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesregierung dagegen auf, als gutes Vorbild voranzugehen und mit der Ausrichtung der Beschaffung auch an Zielen der Nachhaltigkeit die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards weltweit einzufordern.

Vielleicht sollte den öffentlichen Auftraggebern ja die Erstellung eines Corporate Social Responsibility-Berichts aufgegeben werden? Bliebe das Problem, dass der Kunde bei einem ihn nicht zufrieden stellenden Nachhaltigkeitsbericht nicht den Anbieter wechseln könnte …

Foto: Bundeswirtschaftsminister Michael Glos
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


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