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Menschen mit Behinderungen profitieren wenig vom Aufschwung am Arbeitsmarkt

Berlin > Menschen mit Behinderungen profitieren zu wenig vom wirtschaftlichen Aufschwung und den allgemein sinkenden Arbeitslosenzahlen: Während die Zahl der Arbeitslosen insgesamt im September 2007 um 16,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurück ging, sank die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen in diesem Zeitraum nur um 9,8 Prozent. Mitte Oktober diskutierte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf ihrem Kongress “Was behindert Arbeit? Teilhabe der Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln” darüber und forderte: Mehr Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein.

Bei der Diskussion mit über 400 Teilnehmern zur Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wurde deutlich: Vom Kindergarten an muss mehr für das selbstverständliche Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung getan werden muss. Behinderte Menschen sollten bereits in der Schule praktische Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sammeln und später eine individuelle Berufsberatung erhalten. Und: für die meisten Werkstattbeschäftigten ist eine Form von Unterstützung und Begleitung notwendig, die ihnen eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Förderprogramme zielen derzeit auf die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen, unterstützen die Berufstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt jedoch nicht dauerhaft.

Ein positives Beispiel stellen die auf dem Podium vertretenen Unternehmen Fraport AG und Adam Opel AG dar, die es mithilfe der Integrationsvereinbarung und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Arbeitnehmern mit Behinderungen den Verbleib im Unternehmen durch individuelle Beratung und Präventionsmaßnahmen sichern.

Die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist mit gesetzlichem Zusatzurlaub, einem besonderen Kündigungsschutz und ggf. einer behinderungsgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes verbunden. Ein großer Teil der Unternehmen beschäftigt daher weniger als 5% schwerbehinderte Arbeitnehmer und zahlt die dann gesetzlich vorgesehene Ausgleichsabgabe. Diese Zahlung kann der Arbeitgeber dadurch vermeiden oder verringern, dass er Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergibt. Im Rahmen der Corporate Social Responsibility wird dieses Thema – die Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern – noch wenig diskutiert.


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