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Engelgärten oder Bildungsdiscounter? Kita-Debatte wirft Schlaglicht auf gesellschaftliche Unternehmensverantwortung

Als Teréz Gräfin von Brunszvik am 1. Juni 1828 unter dem Namen „Engelgarten“ in Ungarn den ersten Kindergarten überhaupt gründete, da ahnte sie den weltweiten Erfolg dieser Idee nicht. Ebenso wenig konnte sie voraussehen, welche spannungsgeladenen Diskussionen ziemlich genau 180 Jahre später der Referentenentwurf eines Kinderfördergesetzes der deutschen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen auslösen würde. Die Ministerin will auch privaten Trägern von Kindertagesstätten staatliche Zuschüsse zugänglich machen und so sie Kinderbetreuung in Deutschland sichern. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert das als “fatalen Irrweg”, Wohlfahrtsverbände und Kirchen lehnen den Entwurf ab.

Der Verdacht: Private Träger leisten einer Kommerzialisierung der Kinderbetreuung und damit dem Qualitätsverlust Vorschub. Und das hat auch etwas mit dem Thema Corporate Social Responsibility zu tun. Denn im Kern lautet das Argument: Unternehmerisches Handeln für gesellschaftliche Zwecke ist immer zuerst am wirtschaftlichen Erfolg und nur in zweiter Linie am Gemeinwohl orientiert. Und so warnt die Vorsitzende des Paritätischen, Heidi Merk: “Im Mittelpunkt von Bildung und Erziehung hat das Kind und nicht der Profit zu stehen. Wir brauchen weder Elitekindergärten noch Bildungsdiscounter. Genau einer solchen Entwicklung leistet die Öffnung der Kinderbetreuung für kommerzielle Anbieter Vorschub.”

Die Interessen der privaten Träger von Kindertagesstätten wiederum werden vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vertreten. Unstreitbar geht auch um ein finanziell interessantes Dienstleistungssegment. Bpa-Präsident Bernd Meurer hält dem Kommerzialisierungsvorwurf der gemeinnützigen Konkurrenz entgegen: “Diese Argumentation ist so abenteuerlich wie falsch. Das Privileg der Wohlfahrtsverbände ist nur aus der Tradition zu verstehen.” Der Verband kann darauf verweisen, dass etwa in der Altenhilfe bereits gut die Hälfte der Anbieter ambulanter und stationärer Hilfen privatwirtschaftlich organisiert ist. Und dann argumentiert der Verband wirtschaftlich: Für gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Träger gelten die gleichen ‘Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung’, und auf deren Grundlage würden auch die Privaten eine hervorragende Arbeit leisten. Genau an dieser Stelle hackt die Argumentation der Privaten, und hier haben möglicherweise auch die Gemeinnützigen versagt:

Die Qualität der Arbeit einer Teréz Gräfin von Brunszvik und ihrer Nachfahren ergab sich nicht zuerst aus vertraglichen Regelungen, sondern aus persönlichen Überzeugungen, gelebten Werten und dem festen Ziel, einen Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Lebensqualität zu leisten. Solches Engagement lässt sich nicht durch vertragliche Bindungen ersetzen. Vielleicht wäre es nicht so schnell zu einer fortschreitenden ‘Kommerzialisierung’ sozialer Dienstleistungen gekommen, wenn nicht auch die Wohlfahrtsverbände selbst zu wirtschaftlich denkenden und ökonomisch handelnden Unternehmen geworden wären, deren Engagement von einer breiten Öffentlichkeit nicht mehr als wertgeleitet wahrgenommen wurde.

Im Zuge einer Verschiebung des Kräftegleichgewichtes in unserer Gesellschaft werden immer mehr Aufgaben entweder von der Bürgergesellschaft selbst oder von Unternehmen wahrgenommen. Unmittelbares staatliches und ebenso verbandliches Handeln verliert an Einfluss – nicht nur in der Jugendhilfe. Unternehmen müssen sich dabei fragen lassen: Welche Werte bestimmt ihre gesellschaftliche Verantwortungsübernahme – über die Steigerung des Markenwertes, die Förderung der Teamfähigkeit ihrer Mitarbeiter und die Verbesserung ihrer Kommunikationskanäle hinaus. Während es einerseits gerade im Rahmen von CSR-Konzepten richtig und legitim ist, den Wert eines gesellschaftlichen Engagements für das Unternehmen selbst in den Blick zu nehmen, so muss sich der Corporate Citizen andererseits doch auch nach seinen darüber hinausgehenden Werten, Leitbildern und Vorstellungen von der Zukunft unserer Gesellschaft fragen lassen. Das eine breite Diskussion darüber weitgehend fehlt, ist eine Schwäche der gegenwärtigen CSR-Debatte. Ebenso wie der Hinweis des bpa auf “Handlungsqualität aufgrund vertraglicher Bindungen” alleine nicht überzeugt. Denn die Zuwendung zum Menschen und der Dienst an der Gesellschaft beinhalten Qualitäten, die sich einer monitären Bewertung entziehen.


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