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Gesetzesnovelle zum Vergaberecht erntet bei Anhörung scharfe Kritik

Berlin > Bei einer gestrigen Verbändeanhörung zur Vergaberechtsreform im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gab es teilweise heftige Kritik an dem vorliegenden Entwurf. Dem Ziel einer transparenten Ausgestaltung des Vergaberechts wird der Entwurf nicht gerecht, kritisiert Transparency International Deutschland. Hauptkritikpunkt der Antikorruptionsorganisation: Der Gesetzentwurf enthält keinen Vorschlag für die Einführung eines Antikorruptionsregisters. Unterstützt wird von Transparency International Deutschland auch die Verankerung ethischer Kriterien im Vergaberecht. Diskutiert wurde diese auf der Grundlage von Stellungnahmen anderer beteiligter Verbände.

Das Vergaberecht ist ein mächtiger Hebel zur Gestaltung des Wirtschaftslebens: Aufträge in Höhe von rund 360 Mrd. Euro vergibt die öffentliche Verwaltung jährlich an die private Wirtschaft. Das macht rund 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aus. Deshalb wird von verschiedenen Seiten die Verankerung von sozial- und umweltpolitischen Zielen im Vergaberecht gefordert: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen ein Vergaberecht, das Innovationen im ökologischen und sozialen Bereich erleichtert. Die Berücksichtigung sozialer Kriterien – insbesondere Ausbildungsbereitschaft und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen – solle ermöglicht werden. Zugleich solle die öffentliche Nachfrage einen Beitrag zur gerechten Gestaltung der Globalisierung leisten. DIE LINKE will bei der öffentlichen Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gesichert wissen und Produkten des Fairen Handels einen Vorrang einräumen. Die Verankerung von Umwelt- und Sozialstandards bei der öffentlichen Beschaffung fordert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Für eine Limitierung solcher Vorgaben hatte sich der wissenschaftliche Beirat des BMWi ausgesprochen – vorwiegend aus Kostengründen.

Unterstützung erhält die Verankerung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten in der öffentlichen Beschaffung auch aus Brüssel. Die Europäische Kommission hatte bereits im Sommer 2001 in einer “Interpretierenden Mitteilung” festgestellt: “Öffentliche Beschaffungsstellen und andere Organisationen, die unter die Vergaberichtlinien fallen, stellen eine große Verbrauchergruppe dar. Mit ihren Käufen, die sich auf über 1.000 Milliarden Euro oder etwa 14% des BIP der Union belaufen, könnten öffentliche Auftraggeber ganz erheblich zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.”

Welche Ansatzpunkte öffentliche Auftraggeber zur Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Leistungsvergabe besitzen, stellte das Öko-Institut e.V. im vergangenen November in dem Rechtsgutachten “Nationale Umsetzung der neuen EU-Beschaffungs-Richtlinien” zusammen. Einflussmöglichkeiten ergeben sich danach bei

  • der Auswahl des Auftragsgegenstandes (Wahl umweltfreundlicher Beschaffungsgegenstände)
  • der Leistungsbeschreibung
  • der Berücksichtigung von Umweltzeichen
  • der Eignungsprüfung der Bieter
  • der Angebotswertung
  • der Nebenangebote
  • der Ausführung des Auftrags
  • Vorstehendes gilt für die Berücksichtigung sozialer Kriterien entsprechend.

    Der vorliegende “Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts” formuliert in § 97 Abs. 4: „Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.“

    Eine Kann-Bestimmung ist die schwächste Form der Verankerung von sozialen und umweltbezogenen Kriterien im Vergaberecht. Und so wird es in den kommenden Wochen auch darum gehen, ob aus dieser Kann- eine Soll-Bestimmung wird. Aus dem Referentenentwurf des Ministeriums wird demnächst ein Kabinettsentwurf werden, den die Bundesregierung dann in den Bundestag einbringen wird. Dann wird voraussichtlich eine weitere Anhörung stattfinden.

    An der Verankerung eines Korruptionsregisters in den Vergaberichtlinien wird Transparency International Deutschland nun auch wieder auf Länderebene verstärkt arbeiten. Die Antikorruptionsorganisation ist enttäuscht, denn 2004 war man in dieser Sache schon einmal weiter – und die Schaffung eines solchen Registers sei zuerst Aufgabe des Bundes.

    Das Bundesumweltamt hält übrigens eine interessante Website zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung bereit:
    http://www.beschaffung-info.de


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