Nachrichten

Direktvertrieb – Selbstverpflichtung der Branche wird aufgewertet

Berlin > Der Bundesverbandes Direktvertrieb begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsentwurf zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das neue Wettbewerbsrecht berücksichtigt erstmals brancheninterne Regeln: Die Verbandsmitglieder hatten sich bereits im Jahr 1980 auf eigene Verhaltensstandards verpflichtet. Der Kabinettsentwurf zur UWG-Novellierung will brancheninterne Verhaltenskodizes nun auch im neuen Wettbewerbsrecht verankern. Ein Unternehmen, das sich auf die Einhaltung eines Verhaltenskodexes verpflichtet und seine Kunden darauf hinweist, muss diesen Kodex auch einhalten. Tut er das nicht, handelt er “irreführend” und damit wettbewerbswidrig. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung erhalten brancheninterne Selbstverpflichtungen zum ersten Mal in der Geschichte des deutschen Wettbewerbsrechts eine konkrete wettbewerbsrechtliche Bedeutung, betont der Bundesverband Direktvertrieb. Zudem sorge die verstärkte Berücksichtigung brancheninterner Selbstverpflichtungen im Wettbewerbsrecht für mehr Transparenz im Verhältnis zwischen Anbietern und Kunden.

Der Verhaltenskodex des Bundesverbandes zum Download:
www.direktvertrieb.de/verhaltensstandards


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner