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Spirituosenverband kontra Suchtrat: Was bewirken Verbote?

Köln > Der Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung unterbreitet der Drogenbeauftragten aktuell Vorschläge für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention. Mit einigen der darin genannten Maßnahmen ist der Bundesverband der Deutschen Spirituosenindustrie und -Importeure (BSI) nicht einverstanden. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing will am Montag in Berlin Experten zu diesen Vorschlägen hören. Gestern veranstaltete der BSI einen Presse-Round-Table zum Thema und lud ebenfalls Experten und den FDP-Bundestagsabgeordneten Dieter Parr ein. Der Tenor dieser Veranstaltung: Bund und Länder sollen die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Jugendschutz konsequent umsetzen, weiteren Einschränkungen etwa der Alkoholwerbung oder eine höhere Besteuerung von Alkoholika aber unterlassen. Der Verband verweist dabei auch auf sein eigenes Engagement für den Jugendschutz und die bereits bestehenden freiwilligen Werbebeschränkungen.

In Deutschland wird zu viel Alkohol konsumiert. Trotz eines leichten Rückgangs beim Alkoholkonsum nimmt die Bundesrepublik unter den europäischen Ländern nach wie vor einen Spitzenplatz in Sachen Alkoholkonsum ein. Das betont der Drogen- und Suchtrat, verweist auf ein hohes mit dem Alkoholkonsum verbundenes Krankheitsrisiko und schlägt zahlreiche präventive und strukturelle Maßnahmen zur Verringerung des Alkoholkonsums vor. Mit einer Verteuerung des Alkohols, einer Reduzierung der Verfügbarkeit und Werbebeschränkungen soll der Pro-Kopf-Verbrauch an reinem Alkohol in Deutschland von 10 l auf 8 l gesenkt werden. Der Rat empfiehlt z.B. ein Verbot der Alkoholwerbung in Fernsehen und Kino vor 20.00 Uhr und bei Sportsendungen, ein vollständiges Unterbinden von Sponsoringaktivitäten der Alkoholindustrie auf lange Sicht, eine erhöhte Besteuerung von Alkohol sowie Verkaufsverbote an Bahnhöfen, Tankstellen und Autobahnraststätten zu bestimmten Tageszeiten. Zusammengefasst werden diese Maßnahmen unter dem Begriff der Verhältnisprävention – im Gegensatz zur Verhaltensprävention, die auf individuelle Motive der Alkoholkonsumenten abzielt.

Auch die beiden vom BSI eingeladenen psychologischen Sachverständigen – Dr. Bernd Schneider von den AHG Gesundheitsdiensten Koblenz – Köln und Dr. Stefan Poppelreuter vom TÜV Rheinland – sprachen sich für eine Kombination von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen aus. Schneider unterstützt das Ziel einer Absenkung des Alkoholkonsums und sieht Chancen dazu durch eine Anhebung des Preises und eine Verringerung der Verfügbarkeit. Dabei kann er Maßnahmen wie einer Beschränkung der Alkoholabgabe an Tankstellen durchaus etwas abgewinnen. Zudem riet Schneider der Alkoholindustrie, durch Präventionsmaßnahmen in den eigenen Betrieben die Glaubwürdigkeit ihres Engagements zu erhöhen – was einige Unternehmen bereits praktizieren. Zugleich betonte er, dass 80 Prozent der Bevölkerung Alkohol ohne gesundheitliche Schäden und Risiken konsumieren. Auf konkrete Maßnahmen der Verhältnisprävention wollte sich dagegen Poppelreuter nicht festlegen. Der TÜV-Experte sieht keine Chance, mit einem Werbeverbot einen nachhaltigen Effekt auf das Verhalten der Risikotrinker zu erzielen. Weil die Motive dazu im psychosozialen Bereich liegen, seien eher verhaltenspräventive und auf die Zielgruppe abgestimmte Programme gefragt. Zudem sieht er bei Maßnahmen wie der Verteuerung von Alkopops und alternativer Alkoholika das Risiko eines Ausweichkonsums von Cannabis durch junge Menschen.

Für den FDP-Bundestagsabgeordneten Detlef Parr, zugleich suchtpolitischer Sprecher seiner Fraktion, stellt sich bei dieser Diskussion ganz grundsätzlich die Frage nach dem Leitbild unserer Gesellschaft: “Wollen wir Freiheit oder Askese?” Es dürften nicht 85 Prozent der Bevölkerung gegängelt werden, weil die anderen 15 Prozent ein Problem mit dem Alkohol hätten. Von dem “Folterinstrument der Preiserhöhung” hält Parr nichts. Eltern müssen ihren Kindern aber mehr Zärtlichkeit, Zuwendung und Zeit schenken. Parr fordert eine offene gesamtgesellschaftliche Diskussion zu dem Umgang mit Alkohol. An diesem Punkt ist er sich mit dem Suchtrat einig, der eine solche gesamtgesellschaftliche Diskussion ebenfalls als Grundlage für die Akzeptanz der dann getroffenen Vereinbarungen einfordert.

Der BSI und seine Geschäftsführerin Angelika Wiesgen-Pick befinden sich in keiner einfachen Situation. Sicher ist, dass die vom Suchtrat geforderten verhältnispräventiven Maßnahmen Umsatzrückgänge für die Spirituosenbranche, aber auch für Bier, Sekt und Wein bringen würden. Strittig ist dagegen, ob mit einer solchen Maßnahme tatsächlich die Zielgruppe der riskanten und süchtigen Trinker erreicht würde. Der Verband setzt seinerseits ganz auf die bereits 1976 mit dem Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft geschlossenen und vom Deutschen Werberat überwachten “Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke” und damit auf eine umfassende Selbstbeschränkung der Industrie. Die Verhaltensregeln wurden vor drei Jahren aktualisiert. Und der Verband setzt auf die eigenen Bemühungen zum Jugendschutz:

Mit dem „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ fördert der BSI nachhaltige Präventionskampagnen wie die Schulungsinitiative Jugendschutz – „SchuJu“, die Kampagne „Klartext reden!“ zur Unterstützung der Alkoholprävention in Familien, das Konzept „PRÄSTO (Prävention in Fahrschulen – starkes Fahren ohne Stoff)“ in Niedersachsen und – gemeinsam mit den Dachverbänden der Branchen Bier, Wein und Sekt – die Kampagne „DON`T DRINK AND DRIVE“, die am 1. August 2007 mit einem neuen Internetauftritt und Events an den Start ging (www.ddad.de). Getragen oder gefördert werden diese Kampagnen vom BSI, Markennamen spielen dabei keinerlei Rolle. “Wir richten unsere Präventionskampagnen konsequent nach wissenschaftlichen Kriterien aus”, betont Angelika Wiesgen-Pick, nach deren Überzeugung unsere Gesellschaft in Sachen Jugendschutz noch um einiges engagierter und konsequenter handeln muss. Bleibt zu hoffen, dass der von der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing in Gang gebrachte Diskussionsprozess tatsächlich breite Bevölkerungsschichten erreicht und zu Einstellungsänderungen führt, die den risikobehafteten Mitgliedern unserer Gesellschaft zugute kommen. Vielleicht gehören mehr von uns dazu, als wir heute denken.


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