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Bundestagsausschuss diskutiert Vergaberecht – Regelungen zur Nachhaltigen Beschaffung in der Kritik

Berlin > Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages befasst sich am Montag in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Modernisierung des Vergaberechts. Die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen betragen etwa 360 Milliarden Euro und müssen explizit und nachprüfbar an Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden, fordert der Rat für Nachhaltige Entwicklung. Das sieht die Bundesregierung anders und will die Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien bei der Auftragsvergabe mit einer Kann-Bestimmung nur als eine Möglichkeit einbringen. Nicht einverstanden sind damit die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. In eigenen Anträgen fordern sie eine verbindliche Corporate Social Responsibility der öffentlichen Hand und deren effektive Umsetzung und Kontrolle. Nichtregierungsorganisationen unterstützen diese Forderungen – angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament allerdings mit geringen Erfolgsaussichten.

Mit der Modernisierung des Vergaberechts will die Bundesregierung einen § 97 Abs. 4 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen einbringen. Der soll heißen: “Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.” Zuverlässige Unternehmen halten sich an gesetzliche Regeln, an das Verbot von Kinderarbeit und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, argumentiert die Bundesregierung. Und weitergehende Anforderungen – dass etwa Kinderarbeit beim Bezug von Pflastersteinen auch in der gesamten Zulieferkette verhindert wird – können dann ja auftragsbezogen zusätzlich vereinbart werden.

An dem “können” setzt die Kritik der Nichtregierungsorganisationen ein. Denn von Unternehmen wird eine solche Corporate Social Responsibility inzwischen öffentlich eingefordert, und der Bundesgesetzgeber selbst hält sich alle Hintertüren offen und kann auch wie der billige Jakob handeln. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will daher, dass öffentliche Auftraggeber beim Kauf von Waren und Dienstleistungen auf die Herstellungs- und Handelsbedingungen achten. Dazu solle auch auf Siegel wie “Rugmark” für Teppiche oder “XertifiX” für Steine zurückgegriffen werden. Zudem solle sich die Bundesregierung einer Initiative der Europäischen Union zur Erstellung eines EU-Leitfadens zu sozialen Vergabekriterien anschließen. Und auch DIE LINKE will Unternehmen mit einer angemessenen Zahl von Ausbildungsplätzen bei der Auftragsvergabe bevorzugen und die Zahlung menschenwürdiger Löhne in der Zulieferkette über das Vergaberecht sicherstellen. Wer setzt dazu die Maßstäbe und wer will das kontrollieren, heißt es dazu aus dem Regierungslager.

“So überflüssig wie einen Kropf” findet Peter Fuchs von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung) die Regelung im Gesetzesentwurf der Regierung. Denn die darin enthaltenen Forderungen seien bereits durch EU-Richtlinien abgesichert. Die Europäische Kommission hatte dazu im Sommer 2001 in einer “Interpretierenden Mitteilung” festgestellt: “Öffentliche Beschaffungsstellen und andere Organisationen, die unter die Vergaberichtlinien fallen, stellen eine große Verbrauchergruppe dar. Mit ihren Käufen, die sich auf über 1.000 Milliarden Euro oder etwa 14% des BIP der Union belaufen, könnten öffentliche Auftraggeber ganz erheblich zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.”

Die Bundesregierung brauche in jedem Fall einen Aktionsplan für die Nachhaltige Beschaffung mit konkreten Maßnahmen, Zeit- und Zielvorstellungen, so wie es ihn in anderen Ländern bereits gebe, betont Fuchs. Und er verweist auf fortschrittliche Vergaberechtsdiskussionen in Landesparlamenten wie etwa Berlin und auf Städte mit verantwortungsvollen Vergabekriterien wie Neuss, Düsseldorf oder Freiburg. Dass der kommende Montag zu einer Veränderung am vorliegenden Gesetzesentwurf führt, daran glaubt er nicht. Die politische Auseinandersetzung zur sozial verantwortlichen Auftragsvergabe der öffentlichen Hand wollen die NGOs jedenfalls auf allen politischen Ebenen fortsetzen.


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