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Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung bleibt Kann-Option

Berlin > Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Vergaberechts verabschiedet. Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung bleibt damit eine Kann-Option. In dem Gesetz heißt es: “Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.” Diese nach vielen kontroversen Diskussionen erhalten gebliebene Kann-Bestimmung geht Nichtregierungsorganisationen nicht weit genug. “Mit einer verpflichtenden Bestimmung hätte die Bundesregierung den Markt für nachhaltig produzierte Güter gefördert und Druck auf unverantwortliche Konzerne ausgeübt. Mit der jetzigen Regelung bleibt es leider weiterhin möglich, dass Öffentliche Vergabestellen nach dem Motto ‘Geiz ist Geil’ einkaufen”, kritisiert Peter Fuchs von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V.). Auch nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen hätte der Bund die Maßstäbe bei ökologischen und sozialen Kriterien höher legen können. Die Koalition habe dem Drängen der Industrie nachgegeben, so die Linksfraktion.

Unions- und SPD-Fraktion wollen nun die Arbeit an einem Korruptionsregister aufnehmen. In das “Register zu schweren Verfehlungen” sollen Unternehmen aufgenommen werden, deren Eigentümer rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt worden sind – etwa wegen Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug, Subventionsbetrug und Geldwäsche.

Die Erarbeitung und Umsetzung eines ‘Aktionsplan für soziale und ökologische Beschaffung’ fordern nun Nichtregierungsorganisationen. “Papier ist geduldig, Arbeits- und Menschenrechte sind es nicht”, sagt dazu Peter Fuchs. Zumindest würde ein solcher Aktionsplan die Corporate Social Responsibility auch für den Staat und seine Organe zu einer “licence to operate” werden lassen.


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