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EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien ein Fortschritt?

Berlin > Die neue europäische Richtlinie Erneuerbare Energien erntet Kritik. Mitte Dezember konnten sich die EU Staats- und Regierungschefs über die wesentlichen Punkte dieser Richtlinie einigen. Danach soll bis zum Jahr 2020 ein Mindestanteil von zehn Prozent Biokraftstoffen im europäischen Kraftstoffmarkt erreicht werden. Zudem werden darin Nachhaltigkeitskriterien verbindlich festgelegt. Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft BDBe bezeichnet die Einigung auf diese Richtlinie als “Meilenstein für den Klimaschutz in der EU und weltweit”. “Für mich ist es eine Farce, hier von einem Erfolg zu sprechen”, sagt dagegen Jürgen Runkel von dem auf Biogene Treib- und Schmierstoffe spezialisierten Handelshaus Runkel.

Das früher gültige Energiesteuergesetz gab Herstellern finanzielle Anreize, möglichst viel Biomasse in Kraftstoffe einzubringen, denn diese Anteile sollten bis 2009 steuerbefreit sein. Runkel entwickelte ein Verfahren, mit dem er bereits 2006 bis zu 60% Biomasse in den Kraftstoff einbringen konnte. Die seit 2007 geltende verpflichtende Quote von je nach Kraftstoff etwa 6 bis 10% Biomasse-Anteil gibt wegen der vollen Versteuerung dieser Anteile keine Anreize für ein Mehr an Biomasse. “Diese neue Richtlinie bzw. diese Wegnahme ehemaliger gesetzlichen Zusagen ist ein Misserfolg sondergleichen für die Biokraftstoff-Branche wie auch für den Klimaschutz”, sagt Runkel, nach dessen Schätzungen über 50% der deutschen dezentralen Ölmühlen bereits still oder unmittelbar vor dem finanziellen Ruin stehen.

Mit dem von Runkel entwickelten planto-tec-Verfahren kann eine Vielzahl von Pflanzenölen so verändert werden, dass sie unmittelbar als Kraftstoff in Diesel-Motoren einsetzbar sind. Das wird durch die Zugabe von auf die jeweiligen Pflanzenöle abgestimmten Additiven erreicht. Etwa 400 Ölpflanzen eignen sich damit nach Runkels Angaben als Kraftstofflieferanten. Darunter das als Nahrungspflanze ungeeignete und auf für solche Pflanzen ungeeigneten Böden anbaubare Jatropha. Oder es sei die Nutzung von Ölpflanzen in Mischkulturen denkbar, etwa der Anbau von Weizen mit Leindotter.

Ein Fortschritt ist die Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien in der europäischen Richtlinie für Biokraftstoffe. Diese sollen sicherstellen, dass Flächen mit einer hohen Biodiversität wie etwa Regenwälder oder Moore nicht durch den Biomasseanbau für die Biokraftstoffproduktion in Mitleidenschaft gezogen werden. Zudem müssen Biokraftstoffe eine Treibhausgasminderung von mindestens 35 Prozent und ab 2017 von mindestens 50 Prozent erreichen. Diese Nachhaltigkeitskriterien begrüßt auch der Deutsche Bauernverband und bedauert zugleich, dass die umfangreichen in der EU geltenden Cross Compliance Vorgaben nicht in vollen Umfang auch auf Importe anzuwenden sind.


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