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Das Recht auf Gesundheit – Wer ist in der Pflicht?

Zittau > Die Diskussion über das Recht auf Gesundheit wird angesichts der Intensität und der Komplexität globaler Gesundheitsdefizite im 21. Jahrhundert an Bedeutung gewinnen. Grundsätzlich lässt sich den globalen gesundheitspolitischen Herausforderungen nur in einer Kooperation aller gesellschaftlichen Akteure wirkungsvoll begegnen, betont Prof. Dr. Klaus M. Leisinger im Gespräch mit der Redaktion des DNWE-Expertenforums.

Redaktion: Diskussionen über die Gesundheit der Menschen in wirtschaftlich armen Regionen werden heute oft unter dem Begriff “Recht auf Gesundheit” geführt. Was impliziert dieser Begriff und wo stammt er her?

Klaus M. Leisinger: Politische und soziale Bewegungen begründen ihre jeweiligen Forderungen zunehmend mit dem Anspruch auf die Respektierung, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte. Wo Staaten ihren entsprechenden Aufgaben aus den verschiedensten Gründen nicht nachkommen, mündet die Suche nach Lösungen für konkrete Probleme vielfach in moralische Forderungen gegen nicht-staatliche Akteure. Im Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung geht es um einen angemessenen Lebensstandard inklusive Zugang zu ärztlicher Versorgung. Das daraus abgeleitete Konzept “Recht auf Gesundheit” schlägt eine Brücke vom Gesundheitsstatus einer Person zu Themen wie Menschenwürde, Gerechtigkeit, Nicht-Diskriminierung und Partizipation. Die akademische Diskussion über das “Recht auf Gesundheit” lässt sich bis in das Jahr 1994 und einen Artikel von Jonathan Mann zurückverfolgen, der die positiven und negativen Auswirkungen gesundheitspolitischer Programme auf die Menschenrechte im Kontext der sich ausbreitenden AIDS-Pandemie diskutiert. Der politische und gesellschaftliche Diskurs über den Zusammenhang zwischen wirtschaftlich-gesellschaftlicher Entwicklung und Gesundheit ist heute aktueller denn je und wird vermutlich im Gefolge der sozialen Konsequenzen der Finanz- und Wirtschaftskrise noch an Bedeutung gewinnen.

Redaktion: In den Millennium Development Goals der Vereinten Nationen finden sich messbare Ziele auch für eine verbesserte Gesundheit der Weltbevölkerung. Wo stehen wir heute?

Klaus M. Leisinger: Trotz eines 50-jährigen und in vielen Bereichen erfolgreichen Kampfs gegen die Armut trägt die Welt immer noch ein enormes Maß an menschlichem Elend. Südasien und Sub-Sahara-Afrika sind dabei die Armenhäuser der Welt. Einige Beispiele: 803 Millionen Menschen leben dort von weniger als einem Dollar am Tag. 517 Millionen Menschen sind unterernährt. 72 Prozent der Kinder im Grundschulalter besuchen keine Schule. 480 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser und für 1,19 Milliarden Menschen fehlen ausreichende Sanitäranlagen. Der Zusammenhang zwischen Gesundheitsdefiziten und Armut lässt sich sehr deutlich nachweisen. Menschen in Armut fehlt es an Wissen zu Gesundheitsprävention und Hygiene, sie haben keinen oder nur einen begrenzten Zugang zu ausreichender Ernährung, sauberem Trinkwasser, Sanitäranlagen und Gesundheitsdiensten. Für Menschen in einer unteren sozialen Schicht wird diese Ungleichheit aufrechterhalten durch gesundheitsschädigende Faktoren in der unmittelbaren Umwelt, eine höhere Anfälligkeit gegenüber Gesundheitsrisiken sowie die häufig besonders gravierenden sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer Erkrankung.

Redaktion: Die von Ihnen skizzierte Situation drängt die Frage auf, wer für eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation so vieler Menschen in die Verantwortung genommen werden kann.

Klaus M. Leisinger: In Bezug auf das “Recht auf Gesundheit” spielen Fragen des Lebensstils und des individuellen Verhaltens eine große Rolle, sodass jedem Menschen hier zunächst eine Eigenverantwortung zukommt. Die individuelle Verantwortung für ein gesundheitsförderndes Verhalten – etwa die Benutzung von Kondomen zur HIV/AIDS-Prävention – kann dem einzelnen weder durch den Staat noch durch sonst einen gesellschaftlichen Akteur abgenommen werden. Die Verwirklichung des “Rechts auf Gesundheit” beginnt im eigenen Heim.
Dörfliche oder städtische Gemeinschaften können eine Menge tun, um ihren Mitgliedern bei der Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken zu helfen. Auch ohne viel Geld lässt sich gesundheitsbewusstes Verhalten wie das Abkochen von Trinkwasser fördern oder sozialer Druck auf gesundheitsschädigendes Verhalten wie übermäßigen Alkoholkonsum aufbauen. Zur Bekämpfung typischer armutsbezogener Krankheiten werden meistens keine pharmazeutischen “High-Tech-Lösungen” benötigt. Durch Ernährungskunde für junge Mütter, Impfprogramme, den Zugang zu grundlegenden Antibiotika, Mückennetze zur Malariaprophylaxe und den ausreichenden Einsatz von Kondomen kann die gesundheitliche Situation vieler Menschen dramatisch positiv verbessert werden.
Für Staaten bedeuten die Menschenrechte eine klare völkerrechtliche Bindung. Ihre Wahrung steht über allen anderen staatlichen Verpflichtungen. Es ist deshalb eine grundlegende Verantwortung eines Staates, das Recht seiner Bürger auf Gesundheit zu respektieren, zu schützen und seine Verwirklichung zu ermöglichen. Im Rahmen seiner finanziellen und institutionellen Möglichkeiten muss der Staat eine gesundheitsfördernde Infrastruktur aufbauen, die medizinische Versorgung gerade für die bedürftigen Mitglieder der Gesellschaft sicherstellen und für die Verbesserung des Gesundheitssystems sorgen – etwa durch die Qualifizierung des medizinischen Fachpersonals oder ein leistungsfähiges Gesundheitsinformationssystem.
Im Interesse einer fairen Diskussion ist auch die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft zu erwähnen. Sie tritt ein, wenn einem Staat aus Mangel an Ressourcen eine Gesundheitsfürsorge für seine Bürger unmöglich ist oder wenn er sie aufgrund schlechter Staatsführung versäumt. Mit Entwicklungshilfe bei fehlenden Ressourcen und eine Mischung aus politischem Druck und politischen Anreizen bei schlechter Regierungsführung kann die internationale Gemeinschaft zu einer Verwirklichung des Rechts auf Gesundheit beitragen. Reichere Länder sind aufgerufen, ärmeren Ländern beim Zugang zu einer grundlegenden medizinischen Versorgung zu helfen.

Redaktion: Sie haben die Verantwortung des Individuums, des sozialen Nahraums und der Staaten beschrieben. Wo bleiben dabei Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen?

Klaus M. Leisinger: Nichtregierungsorganisationen – insbesondere Krisenhilfeorganisationen und religiöse Gruppen – genießen eine hohe Reputation und das Vertrauen der Menschen. Zugleich fungieren sie als Sprachrohr für die Armen und unterstützen die Entwicklung und Umsetzung politischer Programme, von denen die Armen profitieren. Angesichts der immensen Dimension und großen Komplexität der Gesundheitsprobleme kann kein einzelner Akteur – auch nicht NGOs – „Patentlöser“ aller Gesundheitsprobleme sein: Entscheidend ist die nachhaltige und erfolgreiche Kooperation zwischen allen gesellschaftlichen Akteuren, wobei dem Kommunikationsstil und dem Verständnis für die unterschiedliche Rolle des jeweils anderen Partners eine besondere Bedeutung zukommt. Gruppen, die sich eindimensional als Anwälte für ein spezielles Thema verstehen und dazu ausschließlich Druck auf Unternehmen ausüben, Unternehmen vielleicht gar als gierig und verantwortungslos und Unternehmer als unsensible und hartherzige Kapitalisten geißeln, bringen nicht die Bereitschaft zu wechselseitigem Vertrauen mit, das für den Beginn einer wirkungsorientierten Zusammenarbeit erforderlich ist. Für eine nachhaltige Zusammenarbeit muss eine faire gesellschaftliche Verantwortungsteilung beschrieben werden. Erste Aufgabe des privatwirtschaftlichen Sektors ist es, im Rahmen der normalen unternehmerischen Tätigkeit – und eben nicht beschränkt auf einige wenige Sonderprojekte – auf die Respektierung des Rechts auf Gesundheit zu achten und dieses Recht zu stärken. Pharmazeutische Unternehmen leisten ihren Beitrag insbesondere dadurch, dass sie durch Forschung und Entwicklung innovative Wege für die Behandlung von Krankheiten eröffnen und wirkungsstarke Medikamente zur Verfügung stellen.

Redaktion: Also sind auch Unternehmen – zumindest moralisch – zu einem Engagement für die Wahrung des “Rechts auf Gesundheit” verpflichtet.

Klaus M. Leisinger: Die Frage ist nicht, ob sich Unternehmen engagieren oder nicht, sondern: Wie? Wie stark? In welchem Bereich? Für wen? In Partnerschaft mit welchen gesellschaftlichen Gruppen und über welche Zeiträume? Im Rahmen eines Corporate-Citizenship-Konzeptes müssen Unternehmen die Frage nach dem Umfang ihres Engagements sorgfältig prüfen. …

Lesen Sie das vollständige Interview, verfolgen Sie die Diskussion und beteiligen Sie sich daran im DNWE-Expertenforum unter www.dnwe.de/expertenforum


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Kommentar

  • Chemie, Fäkalien im Wasser: 20 Mio. Stoffe! Über coliforme Fäkalien im Wasser werden wir nicht informiert. Die alten Wasserwerke liefern Krankheitserreger frei Haus. Trinkwasser: Oft ein Giftcocktail mit Bakterien, Parasiten und Viren.

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