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DGB: Betriebsräte zu wenig an CSR-Strategien beteiligt

Berlin > Im April verabschiedete der DGB Bundesvorstand seine Position zum Thema Corporate Social Responsibility (CSR). Mit diesen Positionen beteiligt sich der DGB derzeit an dem federführend vom Bundesarbeitsministerium getragenen CSR-Forum der Bundesregierung, das eine nationale CSR-Strategie erarbeiten will. Auch IG-Metall, ver.di und IG-BCE arbeiten in dem Forum mit. Das 10-Punkte-Papier des DGB zur CSR unter dem Titel “Verbindliche Regeln, die für alle gelten!” sei ein Erfolg, weil es die Positionen der Einzelgewerkschaften bündele, sagte Christoph Hahn, Referatsleiter Verbraucherpolitik beim DGB, gegenüber CSR NEWS. In den Gewerkschaften gab es durchaus unterschiedliche Forderungen zum Thema gesellschaftliche Unternehmensverantwortung. Zugleich kritisierte Hahn, dass Betriebsräte in einigen Unternehmen immer noch zu wenig in die Entwicklung der CSR-Strategien eingebunden seien.

Mit seinem auch in englischer Sprache verfügbaren CSR-Positionspapier beteiligt sich der DGB an der nationalen und der internationalen Diskussion. “CSR-Selbstverpflichtungen dürfen keine Kosmetikmaßnahmen der Unternehmen sein”, heißt es dort. Der DGB fordert daher die Einführung von Rechenschafts- und Publizitätspflichten von Unternehmen zu den Themen Umwelt, Soziales und Menschenrechte. Freiwillige ISO-CSR-Standards alleine hält der DGB für nicht zielführend und will, dass Verstöße gegen eine Umwelt- und Sozialstandards umfassende ISO 26000 nach einer Nachbesserungspflicht an Behörden gemeldet werden. Transparenz, Überprüfbarkeit, Vergleichbarkeit und Beteiligung seien unerlässliche CSR-Kriterien. Dem Schutz von Arbeitnehmerrechten und Gewerkschaften misst der Deutschen Gewerkschaftsbund naturgemäß eine besondere Bedeutung bei. Dazu fordert der DGB “verbindliche zwischenstaatliche Regelungen der Operationalisierung zur Durchsetzung der Kernarbeitsnormen, beispielsweise durch ein effizienteres und effektiveres Sanktionssystem bei der ILO bzw. bei der Welthandelsorganisation (WTO) oder in Zusammenarbeit mit WTO/ILO. Keinesfalls dürften freiwillige Selbstverpflichtungen der Arbeitgeberseite zu einem Argument gegen betriebliche Vereinbarungen oder gesetzliche Regelungen werden, so der DGB.

Das CSR-Positionspapier und weitere Informationen auf der CSR-Seite des DGB im Internet:
www.dgb.de/themen/csr/index_html


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