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ICC bietet Checkliste zu umweltbezogenen Werbeaussagen

Berlin > Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Ende Januar eine Checkliste zu umweltbezogenen Werbeaussagen vorgestellt. Die Checkliste ist auch ins Deutsche übersetzt und wendet sich ein Marketing-und Werbefachleute. Sie bietet eine praktische Hilfestellung für umweltbezogene Werbung. Die Checkliste geht zurück auf einen vorher von der ICC-Kommission Marketing und Werbung entwickelten “konsolidierten Kodex der Internationalen Handelskammer, Praxis der Werbe- und Marketingkommunikation”. Dieser Kodex wurde letztmalig 2006 überarbeitet.

Die Checkliste “Werbung und Marketing mit Umweltbezug” hilft zunächst bei der Klärung, was umweltbezogene Aussagen sind. Dort findet sich zum Beispiel der Hinweis, dass die Verwendung der Bilder von Bäumen, Bergen oder wild lebenden Tieren eine umweltbezogene Produktnutzung implizieren können. Mit verschiedenen Fragestellungen hilft die Checkliste, die Klarheit, Sachgerechtigkeit und Begründbarkeit umweltbezogener Aussagen zu prüfen. Es finden sich auch Hinweise auf die Verwendung von Umweltlogos: So darf ein unternehmenseigenes Umweltsiegel nicht in einer Art und Weise verwendet werden, die auch als Anerkennung einer unabhängigen dritten Partei interpretiert werden könnte. Hingewiesen wird auf die zulässige Möglichkeit, vertiefende Umweltinformationen über Websites anzubieten.

“Das neue Rahmenwerk hilft Marketingverantwortlichen und ihren Agenturen dabei, Botschaften zu entwickeln, die den Grundprinzipien von wahrheitsgetreuer, ehrlicher und sozial verantwortlicher Werbung entsprechen”, sagt John Manfredi, Vorsitzender der Kommission Marketing und Werbung der Internationalen Handelshandelskammer (ICC).

Die Checkliste im Internet:
http://www.icc-deutschland.de/fileadmin/ICC_Dokumente/Marketing/Dt_Checkliste_Umweltbezogene_Werbung_2601.pdf


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