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DRPR: Richtlinien für klare Online-Kommunikation

Berlin > Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) stellt seine Richtlinie zur Online-PR im Internet zur Diskussion. Der Text ist bis Mitte Mai unter der Adresse http://drpr-onlinerichtlinie.posterous.com zugänglich. Der DRPR will so “Unterstützer für mehr Transparenz und Absenderklarheit im Web gewinnen”, betonte Ratspräsident Richard Gaul. Auch Informationen zur gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung werden vorwiegend online kommuniziert und es gab dazu kritische Diskussionen insbesondere zum Thema “Absenderklarheit im Social Web”. Im Einzelnen sehen die Richtlinien vor:

Bei der Medienarbeit im Web ist darauf zu achten, dass der Absender klar und ersichtlich ist – wenn etwa eine Agentur für ein Unternehmen Unterlagen an ein Online-Medium sendet. Bezahlte PR-Beiträge dürfen nicht über vermeintlich freie Redakteure oder Redaktionsbüros angeboten werden. Irreführend ist auch der Aufbau vermeintlich neutraler Studieninstitute, deren Sponsoren im Hintergrund bleiben.

Auf Blogs, Twitter, in Foren, Netzwerken und über Kommentarfunktionen bei Artikeln darf nicht durch scheinbar private Personen der Eindruck vermittelt werden, hier entstehe eine Bewegung „von unten“, während die Äußerungen tatsächlich Teil einer professionellen Kampagne sind. Insbesondere Beteiligungsaufrufe, bei denen Internetnutzer sich zu einer bestimmten Meinung bekennen sollen, sind immer mit der nachdrücklichen Bitte zu verbinden, dass die Unterstützer ihren richtigen Namen verwenden und ggf. klarstellen, dass sie Teil einer bestimmten Organisation oder eines Unternehmens sind.

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Richtlinien tragen beauftragte Agenturen oder Freelancer und deren Auftraggeber gemeinsam. Auftraggeber sind deshalb zur Kontrolle ihrer Agenturen verpflichtet. Agenturen und Freelancer, die mit verdeckter Web-PR werben, werden öffentlich abgemahnt bzw. gerügt.

Bei meinungsbildenden Blogs und anderen Plattformen soll ein Sponsoring durch Unternehmen klar erkennbar sein. Redaktionellen Content muss der Leser eindeutig von bezahlten PR-Veröffentlichungen unterscheiden können.


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