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Längere Akw-Laufzeiten und mehr erneuerbare Energien

Von Benno König

Berlkin > Durchschnittlich zwölf Jahre längere Laufzeit von Atomkraftwerken, veränderte Sicherheitsregeln für Atomanlagen und neue Programme zum Ausbau erneuerbarer Energien – das sind die Kernpunkte der Energiegesetze und -programme, die am Donnerstag abschließend im Bundestag behandelt wurden. Damit werden Anfang September zwischen Union, FDP und den Energiekonzernen ausgehandelte Vereinbarungen umgesetzt.

Akw-Laufzeiten:

Bis 1980 gebaute Atomkraftwerke sollen rechnerisch acht Jahre länger am Netz bleiben als nach dem rot-grünen Atomausstieg vorgesehen, neuere Atomkraftwerke 14 Jahre. Bemessen werden die Laufzeiten weiterhin nach erzeugten Strommengen. Dabei wird zunächst wie bisher eine durchschnittliche Stromproduktion von 95 Prozent der maximalen Kapazität zugrundegelegt. Ab 2016 soll dieser Wert auf 90 Prozent, ab 2021 auf 85 Prozent sinken. Rein rechnerisch würde damit das letzte Akw statt etwa 2021 erst nach dem Jahr 2035 abgeschaltet.

Akw-Sicherheit und Endlager:

Akw-Betreiber werden dazu verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. In das Atomgesetz wird auch die Möglichkeit aufgenommen, Grundstückseigentümer zu enteignen, wenn dies zum Bau eines Atommüll-Endlagers erforderlich ist. Diese Möglichkeit war von der früheren rot-grünen Bundesregierung gestrichen worden.

Zahlungen der Akw-Betreiber:

Die Zusatzgewinne der Akw-Betreiber durch die Laufzeitverlängerung sollen teilweise abgeschöpft werden. Eine auf sechs Jahre befristete Brennelementesteuer soll 2,3 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Die Einnahmen sollen in die Haushaltssanierung fließen. Zudem sollen die Stromkonzerne zwei Jahre lang 300 Millionen Euro und dann vier Jahre lang 200 Millionen Euro in einen Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz einzahlen. Danach soll die Zahlung zunächst neun Euro pro Megawattstunde erzeugten Atomstroms betragen. Der Betrag wird an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Zahlungen können aber gekürzt werden, wenn zum Beispiel der Aufwand für die Nachrüstung von Atomkraftwerken höher ausfällt als vorgesehen.

Erneuerbare Energien:

Die Offshore-Windenergie soll bis 2030 auf 25 Gigawatt ausgebaut werden, gefördert durch ein Fünf-Milliarden-Euro-Kreditprogramm für die ersten zehn Windparks und durch Ausfallgarantien für Investoren. Auch an Land soll es mehr Windräder geben. Ebenfalls ausgebaut wird die Nutzung von Biomasse. Um Stromerzeugung und -bedarf besser aufeinander abzustimmen, will die Regierung den Ausbau von Nord-Süd-Stromleitungen sowie bessere Speichertechnik voranbringen. Nach Auffassung des Sachverständigenrats für Umweltfragen gefährdet allerdings die Akw-Laufzeitverlängerung den Ausbau erneuerbarer Energien.

Energieeffizienz

Die energetische Gebäudesanierung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, bis 2050 den Primärenergiebedarf auch von Altbauten um 80 Prozent zu verringern. Dabei setzt die Regierung vor allem auf Anreize durch staatliche Förderung. Einen Sanierungszwang soll es aber nicht geben. Auch auf konkrete Vorgaben für den künftigen Energieverbrauch von Autos wurde verzichtet.

Finanzierung:

Bezahlt werden sollen der Ausbau erneuerbarer Energien sowie mehr Energieeffizienz unter anderem aus den Zahlungen, die den Akw-Betreibern abverlangt werden. Dazu kommen ab 2013 zunächst weitere 2,5 Milliarden Euro und später etwa zwei Milliarden Euro Einnahmen jährlich aus dem Emissionshandel.

Mitsprache des Bundesrats:

Die Regierung geht davon aus, dass die Akw-Laufzeitverlängerung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, weil es sich nur um eine moderate Änderung handele. Dies ist allerdings strittig. SPD, Linke und Grüne sowie mehrere Bundesländer wollen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.


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