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Zum Schutz eines artgerechten Lebens: Verfassungsgericht an der Seite der Umweltschützer

Von Jürgen Oeder

Karlsruhe > Die Umweltschützer kamen nach der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe aus dem Staunen nicht mehr heraus. Die Verfassungshüter hatten gerade den gesetzlichen Schutz der herkömmlichen Landwirtschaft vor den Gefahren gentechnisch veränderter Pflanzen einschränkungslos bekräftigt. Und sie hatten sich damit im Glaubenskrieg um die Technologie nahezu vorbehaltlos an die Seite von Ökologen und traditionellen Landwirten gestellt. “Ich bin sprachlos vor Freude”, sagt Heike Moldenhauer, Gentechnik-Expertin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Allerdings machten die Richter in dem 75-seitigen und vom Senatsvorsitzenden Ferdinand Kirchhof im Stakkato verlesenen Urteil zugleich unmissverständlich klar, dass der Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft “grundsätzlich zugelassen ist und nach dem Willen des Gesetzgebers möglich bleiben soll”. Weil diese Technik aber “in die elementaren Strukturen des Lebens eingreift” und sich die Folgen solcher Eingriffe – “wenn überhaupt” – nur schwer rückgängig machen lassen, trifft den Gesetzgeber nach Auffassung des Gerichts eine besondere Schutz- und Sorgfaltspflicht “für wichtige Werte von Verfassungsrang wie des Lebens und der Gesundheit von Menschen und der Umwelt”.

Der Gesetzgeber durfte den Richtern zufolge deshalb wegen der unklaren Gefahren der Gentechnologie großzügige Schutzzonen zwischen herkömmlich bestellten Feldern und solchen mit gentechnisch manipulierten – den sogenannten transgenen – Pflanzen festlegen. Er durfte demnach auch ein Standortregister für Gentech-Anbau bestimmen, um Verursacher von Auskreuzungen und Kontaminationen auf die Spur zu kommen und sie für Schäden haftbar zu machen.

Das grämt die Agrarindustrie nun am meisten. Mit dem Urteil ist ihr Ziel gescheitert, den Anbau transgener Pflanzen zu verschleiern und sie selbst und die Gentech-Bauern von der Haftung für Schäden durch Kontaminationen bis in die Lebensmittelketten hinein zu befreien.

Für die Befürworter der Gentechnologie ist das Urteil ein harter Schlag. Während weltweit bereits 130 Millionen Hektar mit – aus Befürwortersicht – gentechnisch “verbessertem” Mais, Soja, Baumwolle oder Raps bestellt werden, sind es in Deutschland derzeit gerade mal 15 Hektar: Auf einem Feld in Mecklenburg-Vorpommern wachsen besonders stärkehaltige Kartoffeln, die für den industriellen Einsatz beim Chemie-Konzern BASF bestimmt sind.

Wie gefährlich transgene Pflanzen sein können, war in der mündlichen Verhandlung zur Sprache gekommen. Verwiesen wurde etwa auf Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), die den zuvor genehmigten Anbau des umstrittenen Genmaises MON-810 der US-Firma Monsanto im September 2009 widerrufen hatte. Zuvor hatte eine Studie gezeigt, dass das Schädlingsgift, das der Mais produziert, etwa auch Bienen und Schmetterlinge töten kann, die mit ihm in Kontakt kommen.

Mit Blick auf solche Risiken brachten die Richter nun neben den Befürwortern und Gegnern der Gentechnik eine Dritte ins Spiel, deren Interessen das Urteil wie selten zuvor stärkt: die Umwelt. Die Verfassungshüter verwiesen dazu mehrfach auf Artikel 20a des Grundgesetzes, in dem der Umweltschutz im Juni 2002 als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen worden war. Demnach hat der Gesetzgeber “auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen”. Und weiter heißt es ausdrücklich: “Zu den von Artikel 20a geschützten Umweltgütern gehören auch die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Sicherung eines artgerechten Lebens bedrohter Tier- und Pflanzenarten”.

Damit dürfte es der FDP schwer fallen, das Gentechnik-Gesetz nochmals aufzuschnüren und “innovationsfreundlicher” zu machen, wie das die Agrarexpertin der FDP im Bundestag, Christel Happach-Kasan, noch am Mittwoch forderte. Es bestehe “weiter Novellierungsbedarf”, erklärte sie. Das sehen einer Greenpeace-Umfrage zufolge 80 Prozent der Verbraucher aber nicht so: Sie lehnen gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Acker und im Essen rigoros ab.


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