Nachrichten

Verfassungsgericht verlangt neue Diskussion über Käfighaltung

Karlsruhe > Bundestag und Bundesrat müssen neu über die Haltung von Legehennen beraten. Mit einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss verwarf das Bundesverfassungsgericht die geltenden Vorschriften als verfassungswidrig. An der bis Ende März 2012 fälligen Neuregelung muss die Tierschutzkommission umfassend beteiligt werden. Damit stärkten die Verfassungsrichter den Tierschutz und kritisierten indirekt ein politisches Koppelgeschäft, mit dem der Bundesrat den Bundestag unter Druck gesetzt hatte. (2 BvF 1/07)

Schon 1999 hatte das Bundesverfassungsgericht die damalige Hennenhaltungsverordnung für nichtig erklärt. Eine vom Bundestag geplante Neufassung vom Februar 2002 sah vor, die Käfighaltung komplett abzuschaffen; nur noch Boden- und Volierenhaltung sollten zulässig sein. Damit war der Bundesrat nicht einverstanden, weil die Regelungen über die Anforderungen der EU hinausgingen.

2005 verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland wegen Nichtumsetzung von Vorgaben der EU zur Schweinehaltung. Der hier nun dringend erforderlichen Neuregelung wollte der Bundesrat nur zustimmen, wenn gleichzeitig der Tierschutz für die Legehennen abgeschwächt und die Haltung in etwas größeren Käfigen zugelassen wird. Dem gab der Bundestag nach. Die Tierschutzkommission, ein beim Bundeslandwirtschaftsministerium angesiedeltes wissenschaftliches Beratergremium, wurde erst nachträglich angehört.

Wie nun das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz entschied, wurde die neue Legehennenverordnung damit jedoch weder den formalen Anforderungen noch dem inzwischen im Grundgesetz verankerten Tierschutz gerecht. Ziel der gesetzlich vorgesehenen Anhörung der Tierschutzkommission sei es, dass die Belange der Tiere in die politische Abwägung einfließen, die zu neuen Gesetzen und Verordnungen führt. Daher müsse die Kommission zu einem Zeitpunkt gehört werden, in dem das Ergebnis der Regelung noch offen ist.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner