Nachrichten

Bio ist nicht gleich Bio – Siegel für Biolebensmittel im Überblick

Berlin > Der Dioxinskandal beschert der Biobranche nach eigenen Angaben einen regen Kundenzulauf. In den Regalen der Supermärkte finden Verbraucher zahlreiche Bioprodukte, die auch entsprechend ausgezeichnet sind. Die Anforderungen an die Hersteller, ein bestimmtes Siegel aufdrucken zu dürfen, sind zum Teil recht unterschiedlich. Die Bandbreite reicht dabei von “Bio normal” bis Bio für Puristen.

STAATLICHES BIOSIEGEL: Das wohl bekannteste Biosiegel in Deutschland ist das grüne Sechseck mit der Aufschrift “Bio nach EG-Öko-Verordnung”. Diese Verordnung ist die Basis, die eingehalten werden muss, um ein Produkt überhaupt mit “bio” kennzeichnen zu dürfen. Mit dem Logo versehene Lebensmittel dürfen etwa nicht gentechnisch verändert sein, und mindestens 95 Prozent der Zutaten müssen aus Ökolandbau stammen. Antibiotika oder andere künstliche Stoffe im Tierfutter sind verboten. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden.

EU-BIOBLATT: Das Kennzeichen gilt für alle verpackten Ökoprodukte aus EU-Staaten. Die Standards sind grundsätzlich die gleichen wie beim deutschen Biosiegel. Das neue Kennzeichen zeigt auf hellgrünem Hintergrund die zwölf Europasterne, die ein leicht geschwungenes Blatt bilden. Das Logo ersetzt das bisherige EU-Siegel mit einer Ähre im Sternenkranz auf blauem Grund, das in Deutschland nur wenig genutzt wurde. Das deutsche Sechseck-Siegel bleibt parallel in Kraft.

BIOLAND: Das Bioland-Siegel ist die Kennzeichnung des gleichnamigen Anbauverbandes, der sich für organisch-biologisches Wirtschaften einsetzt. Die Vorgaben für die Kennzeichnung sind strenger als für das deutsche und das europäische Logo. Das ovale Siegel mit dem grünen Schriftzug “Bioland. Ökologischer Landbau” bekommen nur Produkte von Betrieben mit vollständig biologischer Bewirtschaftung. Zudem sind die Vorschriften für Düngung sowie Tierhaltung und -aufzucht strenger. Die Produktinhaltsstoffe müssen komplett aus ökologischer Herkunft sein.

DEMETER: Auch der Demeter-Verband schreibt strengere Regeln als die EG-Öko-Verordnung vor. Wer seine Produkte mit dem weißen “Demeter”-Schriftzug auf orangenem Hintergrund kennzeichnen will, muss biologisch-dynamisch wirtschaften: Der gesamte Bauernhof muss der Biowirtschaft dienen, Tierhaltung ist Pflicht. Tierfutter muss zu 100 Prozent biologisch sein und zur Hälfte vom eigenen Hof stammen. Nur absolut notwendige Zusatzstoffe sind erlaubt.

NATURLAND: Ähnlich wie bei Neuland und Demeter setzt auch Naturland für seine Mitglieder sehr strenge Kriterien an. Die Naturland-Mitglieder legen neben den strengen Richtlinien für Tierhaltung, Düngung und Pflanzenanbau auch großen Wert auf die Einhaltung von Sozialstandards. Das Kennzeichen besteht aus drei grünen Blättern in einem gleichfarbigen Viereck.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner