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Viele Stolpersteine für eine Einigung zur Zeitarbeit

Berlin > Wenn die Vertreter von Regierung und Opposition am Mittwoch zu neuen Verhandlungen über die Hartz-IV-Reformen zusammenkommen, steht auch das Thema Leiharbeit zur Debatte. Dabei geht es zum einen um einen Mindestlohn für die Beschäftigten der Zeitarbeitsfirmen, zum anderen um das Prinzip “Equal Pay” – also gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbeschäftigten in einem Betrieb.

DAS PROBLEM BEI DER LEIHARBEIT:

Die Leiharbeit wurde ursprünglich eingeführt, damit Firmen flexibel auf eine schwankende Auftragslage reagieren können. Häufig werden Leiharbeiter aber langfristig beschäftigt und dauerhaft schlechter bezahlt als Stammkräfte. Derzeit gibt es Schätzungen zufolge rund 800.000 Leiharbeiter. Ab Mai könnte die Zahl deutlich steigen, weil ab dann Arbeitnehmer aus Polen, Tschechien und anderen EU-Staaten mit einem deutlich niedrigeren Lohnniveau in Deutschland arbeiten können. Im Normalfall werden sie nach geltendem Tarifvertrag bezahlt, viele fürchten aber, dass diese billigen Arbeitnehmer über den Umweg Zeitarbeit die Löhne drücken. In Branchen, in denen Lohndumping lange ein Problem war, gibt es inzwischen Mindestlöhne, etwa auf dem Bau, bei Gebäudereinigern oder in der Pflegebranche.

GLEICHER LOHN BEI GLEICHER ARBEIT (EQUAL PAY):

Das Prinzip, dass die an ein Unternehmen ausgeliehenen Zeitarbeiter das gleiche Gehalt bekommen wie die Stammbelegschaft, gilt zwar im Grundsatz bereits. Es wird aber ausgehöhlt, weil mit eigens für die Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträgen vom Gehalt der Stammbelegschaft abgewichen werden kann. Deshalb fordert die SPD die Abschaffung dieser Öffnungsklausel im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, in dem die Zeitarbeit geregelt ist. Zentraler Streitpunkt ist dabei die Frage, wie lange ein Leiharbeiter warten muss, bis er dasselbe Gehalt wie ein Stammbeschäftigter bekommt. Bislang dauert das bis zu einem Jahr. Die SPD möchte diese Frist soweit wie möglich verkürzen. Die Liberalen schlagen eine Orientierung an der Probezeit vor, die in der Regel mehrere Monate dauert.

MINDESTLOHN:

Um Lohndumping zu vermeiden, ist nach Ansicht von SPD und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) zusätzlich zum Equal-Pay-Prinzip ein Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche erforderlich. Nur damit sei eine entsprechende Bezahlung in der Einarbeitungszeit und in jenen Phasen sicherzustellen, in denen der Zeitarbeiter nicht an ein Unternehmen ausgeliehen ist. Den Zeitarbeits-Mindestlohn befürwortet auch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die FDP sträubt sich allerdings.

Eine Lohnuntergrenze könnte ebenfalls im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden. Die vor allem vom DGB geforderte Variante hingegen ist das bei Mindestlöhnen übliche Verfahren über das Entsendegesetz. Demnach würde die Zeitarbeitsbranche zunächst in das Entsendegesetz aufgenommen. Dann könnten die Tarifparteien einen Mindestlohn aushandeln, den die Regierung dann wiederum für allgemeinverbindlich erklären würde. Die SPD strebt darüber hinaus weiterhin einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn an. Dies dürfte aber in den Hartz-IV-Verhandlungen des Vermittlungsausschusses kaum eine Rolle spielen.


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