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INES-Skala: Störung, Störfall, Unfall und Katastrophe

Um die Öffentlichkeit einheitlich über Zwischenfälle in Atomanlagen informieren zu können, wurde 1990 die weltweit gültige Bewertungsskala INES eingeführt. Sie umfasst acht Stufen, sie beginnt bei 0 und geht bis 7. Der Abstand zwischen zwei Stufen bedeutet, dass ein Zwischenfall als etwa zehnmal so schlimm eingeschätzt wird.

Paris > Um die Öffentlichkeit einheitlich über Zwischenfälle in Atomanlagen informieren zu können, wurde 1990 die weltweit gültige Bewertungsskala INES eingeführt. Sie umfasst acht Stufen, sie beginnt bei 0 und geht bis 7. Der Abstand zwischen zwei Stufen bedeutet, dass ein Zwischenfall als etwa zehnmal so schlimm eingeschätzt wird. Bislang war nur die Katastrophe von Tschernobyl 1986 als ein Ereignis der Stufe 7 bewertet worden. Am Dienstag stufte Japan auch die Schäden am Kraftwerk Fukushima als solche Katastrophe ein.

Daneben ist in den vergangenen Jahrzehnten ein einziger schwerer Unfall der STUFE 6 gemeldet worden, die Explosion in der russischen Anlage Kyschtym im September 1957. Bei dem Unfall in einem Lager für radioaktive Abfälle starben damals mehr als hundert Menschen, rund zehntausend weitere Menschen wurden in Sicherheit gebracht.

Zwei ernste Unfälle der STUFE 5 ereigneten sich in Großbritannien und den Vereinigten Staaten: Zunächst kam es im Oktober 1957 im britischen Sellafield zu einem Brand im Reaktor. In der Anlage, die früher unter dem Namen Windscale bekannt war, wurde vor allem waffenfähiges Plutonium hergestellt. Umweltschutzorganisationen zufolge war die Bevölkerung durch den Unfall massiv erhöhter Strahlung ausgesetzt. Im März 1979 schmolz im Atomkraftwerk Three Mile Island im US-Bundestaat Pennsylvania ein Teil des Reaktorkerns. Rund 140.000 Menschen wurden vorübergehend aus dem Gebiet in Sicherheit gebracht.

DIE INES-SKALA IM ÜBERBLICK

Mit 0 werden auf der INES-Skala Vorfälle bezeichnet, die keine oder nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung haben.

Eine STÖRUNG der Stufe 1 sind Zwischenfälle, die zu einer Abweichung von den zulässigen Bereichen im sicheren Betrieb der Anlage führen.

Als STÖRFALL wird ein Vorfall der Stufe 2 bezeichnet, bei dem die Mitarbeiter der Anlage unzulässig hoher Strahlung ausgesetzt sind und die gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen begrenzt ausfallen.

Als ein ERNSTER STÖRFALL gilt ein Ereignis der Stufe 3 – dies bedeutet, dass es außerhalb der Anlage zu einer “sehr geringen Freisetzung” von Radioaktivität kommt beziehungsweise das Personal schwer verstrahlt wird, so dass “akute Gesundheitsgefahr” für die Mitarbeiter besteht.

Ab Stufe 4 spricht man von einem UNFALL. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass es außerhalb der Anlage zu einer “geringen Freisetzung” kommt und dass ein begrenzter Schaden am Reaktorkern entsteht beziehungsweise das Personal “mit Todesfolge” verstrahlt wird.

Als ERNSTER UNFALL gilt ein Unfall der Stufe 5, dies bedeutet, dass außerhalb der Anlage “einzelne Katastrophenschutzmaßnahmen” nötig werden und schwere Schäden am Reaktorkern oder den radiologischen Barrieren entstehen.

Ein SCHWERER UNFALL der Stufe 6 liegt vor, wenn es zu einer “erheblichen Freisetzung” radioaktiven Materials kommt und die Katastrophenschutzmaßnahmen voll eingesetzt werden müssen.

Ein KATASTROPHALER UNFALL der Stufe 7 hat sich ereignet, wenn er auch außerhalb der Anlage “Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld” hat.

Weitere Informationen zur INES-Skala auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz


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