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Hans-Böckler-Stiftung: Betriebsräte können CSR mitgestalten

Welche Rolle spielen Betriebsräte für die Umsetzung oder Integration von CSR-Maßnahmen in Unternehmen? Eine Studie belegt: Betriebsräte können aktiv Prozesse zur Wahrung sozialer und ökologischer Standards mitgestalten. Und: Unternehmen mit Betriebsrat investieren mehr in Umweltschutz und Sozialstandards.

Düsseldorf > Welche Rolle spielen Betriebsräte für die Umsetzung oder Integration von CSR-Maßnahmen in Unternehmen? Dieser Frage hat sich die Wissenschaftlerin Katrin Vitols in ihrer Studie „Nachhaltigkeit – Unternehmensverantwortung – Mitbestimmung“ gestellt. Dazu hat sie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung die Publikationen der letzten Jahre analysiert. Ergebnis: Vitols schätzt die Aktivitäten deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich als eher gering ein, dementsprechend hätten Betriebsräte die Möglichkeit, aktiv Prozesse zur Wahrung sozialer und ökologischer Standards mitzugestalten. Unternehmen werden auch in Zukunft in einem zunehmenden Maße mit ökologischen und sozialen Ansprüchen konfrontiert. Vitols sieht die fortschreitende Globalisierung als entscheidende Ursache: „Gesellschaftliche Probleme verlagern sich auf die internationale Ebene. Nationale Regierungen können dies nicht mehr umfassend regulieren“.

Unternehmerische Verantwortung und Mitbestimmung sind nicht für jedermann zwei Seiten derselben Medaille. Insbesondere die Freiwilligkeit von CSR-Maßnahmen bemängeln die Kritiker und halten CSR für Schönfärberei. Gleichwohl bescheinigen Studien die positive Wirkung von CSR-Maßnahmen. Nicht nur ein verbessertes Image ist die Folge, CSR kann zu wirksamen Verbesserungen im Kerngeschäft führen. Aber auch Investoren fordern Nachhaltigkeit, immer öfter wird Verantwortung zum Entscheidungskriterium instituitioneller, aber auch privater, Investoren. Welche Rolle dabei die Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten spielen ist nach Auffassung von Katrin Vitols zweigeteilt. Für manche Wissenschaftler findet die Planung und Umsetzung von CSR-Maßnahmen weitgehend ohne betriebliche Mitbestimmung statt. Andere sehen die Belegschaftsvertreter als aktiven Part. Gewerkschaften könnten vor allem über existierende Beteiligungsrechte und Internationale Rahmenabkommen CSR vorantreiben.

Aufsichsratsmitglieder können ihr Mitbestimmungsrecht zur Durchführung freiwilliger CSR-Initiativen einfordern. „Betriebsräte haben vor allem großen Einfluß, wenn CSR-Maßnahmen die betriebliche Mitbestimmung tangieren“, so Vitols. Untersuchungen haben gezeigt, Unternehmen mit Betriebsrat investieren mehr in Umweltschutz und Sozialstandards. Dennoch werden in Unternehmen CSR-Konzepte ohne Beteiligung von Betriebsräten beschlossen, so die Ergebnisse anderer Studien. Generell stehen die Betriebsräte dem Begriff CSR eher skeptische gegenüber. Fazit vieler Studien so Vitols: „Betriebsräte und Gewerkschaften müssen durch internationale Rahmenabkommen dafür sorgen, dass freiwillige Vereinbarungen in eine regulierte Form gebracht werden“.

Weitere Informationen zur Studie gibt es bei der Hans-Böckler-Stiftung.


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