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Nachhaltige Behördenbeschaffung: Verantwortungsvolle Unternehmen können punkten

2011 hat sich viel verändert für die 220 Mitarbeiter des Bundesbeschaffungsamtes. Sie sind umgezogen in ein nagelneues Bürogebäude – gebaut nach dem Green Building Standard. Vorbei die Zeiten, in denen ihr altes Verwaltungsgebäude Energie verschleudert. In ihrem grünen Amt treffen die Mitarbeiter immer häufiger grüne Entscheidungen – zumindest, wenn es nach ihrem Chef geht. Wer mit Behördenleiter Klaus-Peter Tiedtke spricht, der bekommt schnell den Eindruck: Es ist ihm ernst mit dem Thema Nachhaltigkeit. Sein Ziel ist dessen konkrete Umsetzung im Verwaltungshandeln.

Von Benjamin O’Daniel (CSR MAGAZIN)

Ob auf Bundesebene oder in den Kommunen: Dort wo die Einkäufer sitzen, also diejenigen, die Bestellungen koordinieren, vergeben und abwickeln, dort werden politische Absichtserklärungen und abstrakte Gesetze in Realität gegossen. Die Einkäufer packen zu, wo andere noch im Kreis stehen und reden. Die Frauen und Männer der Tat haben viel Geld in der Hand: Laut EU gehen rund 17 Prozent des europaweiten Bruttoinlandsproduktes auf das Konto von öffentlichen Beschaffungen. Allein das Beschaffungsamt, das dem Bundesinnenministerium angegliedert ist, kauft Produkte und Dienstleistungen für 26 Bundesbehörden ein. 2009 waren es rund 960 Millionen Euro – von Bleistiften und Computern bis zu Flugzeugen.

Dazu kommen die Kommunen, die ebenfalls für viele Millionen Euro Aufträge vergeben. 16 Oberbürgermeister haben sich im vergangenen Jahr mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung zusammengetan und ein Eckpunktepapier veröffentlicht. „Wir richten unser Beschaffungs- und Vergabewesen mit bewährten Methoden an sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien aus“, heißt es in dem Positionspapier. Julia Werner, Projektkoordinatorin im Rat für Nachhaltige Entwicklung, sagt: „Städte und Gemeinden suchen immer häufiger nach Möglichkeiten, nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch die langfristigen Folgekosten und ökologische und gesellschaftliche Effekte zu berücksichtigen.“ Der Deutsche Städtetag hat bereits 2009 in Kooperation mit dem Arbeits- und mit dem Entwicklungsministerium einen Leitfaden veröffentlicht. Es gibt viel Klärungsbedarf für ein komplexes Thema.

Doch kann ein „strategischer Einkauf“ überhaupt funktionieren? Dürfen Behörden ihre wirtschaftliche Macht nutzen, um politische Ziele durchzusetzen? Und warum sollten sie es überhaupt? Schließlich gibt es das GWB – das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Es gibt klare Kriterien für Auftragsvergaben, um eine gerechte Vergabe zu garantieren und um Korruption zu verhindern. Zu politischen Zwecken soll das GWB nicht genutzt werden – so haben es in den vergangenen Jahren unter anderem die Vergabekammern des Bundeskartellamtes entschieden. Auch das von den Liberalen geführte Bundeswirtschaftsministerium zeigt offenbar kein wirkliches Interesse, das GWB zu ändern.

Auf der anderen Seite liegen politische Beschlüsse auf dem Tisch. Ende 2010 verabschiedete der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung einen Maßnahmenkatalog „Nachhaltige Regierung“. Fest im Programm: Die Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung. Auch die Europäische Kommission mischt mit und veröffentlichte im Februar 2011 einen „Leitfaden zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen“. Auf der einen Seite der Wettbewerbsgedanke, auf der anderen Seite die Nachhaltigkeit – es sieht nach einer Pattsituation aus. „Wir stecken in einer Zwickmühle“, sagt auch Behördenleiter Tiedtke.

Dann allerdings kam die Nuklear-Katastrophe in Fukushima – und seitdem verschieben sich die politischen Gewichte, mit offenem Ende. „Man wird noch analysieren, inwieweit die Firma Tepco neben ihrer Leistungsfähigkeit, Atomstrom zu produzieren, auch die Eignung hatte, die damit verbundenen ökologischen und sozialen Risiken zu bewältigen“, sagt Tiedtke. Genau dort liegt die Lücke im Gesetz: Bisher zählt vor allem Leistung, also Liefermenge und Preis, und weniger, ob ein Unternehmen überhaupt geeignet ist.

Zwar wurde das GWB bereits 2009 angepasst. Ökologische Kriterien können seitdem durchaus berücksichtigt werden, allerdings nur, wenn es aus direkten, sachbezogenen Gründen sinnvoll ist – etwa bei einer Bestellung von energieeffizienten Computern. Schwierig wird es bei den sozialen Anforderungen. Ein Beispiel: Uniformen für Polizisten. „Wie sollen wir herausfinden, ob ein Knopf an einer Jacke der Bundespolizei nicht von Kindeshand angenäht wurde?“, fragt Tiedtke. Er plädiert für mehr Klarheit in den Eignungskriterien, in denen es auch um Gesetzestreue und Zuverlässigkeit geht. Außerdem seien die Unternehmen gefragt, ihre Lieferketten zu kontrollieren. Hierfür müsse es verbindliche und einheitliche Standards geben, etwa durch etablierte, anerkannte Zertifikate. Bloße Eigenerklärungen reichen ihm nicht aus – im Gegenteil: Sie sorgen für Intransparenz. Denn wer sich nicht an seine Wort hält, bietet letztlich womöglich ein günstigeres Produkt an und bekommt so den Zuschlag.

Das GWB, so scheint es, ist in einer Schieflage: Ökologische Aspekte können besser berücksichtigt werden als soziale. Das Prinzip Nachhaltigkeit – offiziell verstanden als gleichrangige Berücksichtigung von sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten – ist also bisher erst begrenzt umgesetzt.

Auch die Oberbürgermeister fordern den Bund auf, „die verwirrenden und vielfältigen Informationen zu Produkt-Kennzeichen zu vereinfachen und wirksamer zu machen.“ Sie haben das gleiche Problem der Lieferketten-Kontrolle. Und sie noch ein weiteres: Gerade die Kommunen müssen auf den Preis achten; fast alle sind stark verschuldet. Sie müssen die Sozialausgaben schultern und krebsen selbst am Existenzminimum, wie Städtetags-Verbandschef Christian Ude gebetsmühlenartig wiederholt. Und trotzdem gehen die Städte ihren eigenen Weg. Ein Trend: Jede Stadt schärft unterhalb des Themen-Daches „Nachhaltigkeit“ ihr Profil. Heidelberg etwa fokussiert sich auf das Gebäudemanagement und setzt hohe energetische Anforderungen. Düsseldorf hat bereits 2007 den Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ gewonnen. Nur zwei von zahlreichen Beispielen.

Doch was ist nun mit dem Widerspruch zwischen Wettbewerb und Nachhaltigkeit? Ein solcher Gegensatz existiert nur vordergründig. Nachhaltigkeit wird für Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil. Zu viele haben sich bisher nicht darum gekümmert – und verlieren jetzt den Anschluss, wenn sich das Blatt wendet. Oder wie es der Leiter des Beschaffungsamtes ausdrückt: „Ich rate dazu, das Thema unter positiven Vorzeichen zu sehen. Nachhaltigkeit ist ein Megatrend, und diejenigen, die sich darauf einstellen, werden langfristig Wettbewerbsvorteile genießen.“


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