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Gesetz zur unterirdischen CO2-Speicherung fällt im Bundesrat durch

Berlin >Die Hängepartie um die unterirdische Lagerung des Treibhausgases CO2 in Deutschland geht weiter. Der Bundesrat lehnte am Freitag ein von Bundesregierung und Bundestag bereits gebilligtes Gesetz zur Erprobung der sogenannten CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) ab. Damit gibt es auch weiterhin keine gesicherte rechtliche Basis für den Bau großindustrieller Testanlagen, um die Technik zur Anwendungsreife zu bringen.

Die Mehrheit in der Länderkammer sprach sich am Freitag zugleich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus. Somit liegt die Initiative nun wieder bei der Regierung und dem Bundestag, der das Gesetz Anfang Juli verabschiedet hatte. Sie können den Vermittlungsausschuss anrufen, um in Verhandlungen über Nachbesserungen einzutreten. Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und BUND forderten die Politik auf, sich ganz von der CCS-Technologie zu verabschieden.

Bei der umstrittenen Methode wird das klimaschädliche CO2 aus Abgasen von Industrieanlagen und Kohlekraftwerken abgetrennt und unterirdisch gespeichert, um es aus der Atmosphäre fernzuhalten. Kritiker halten CCS für ungeeignet und gefährlich. Die deutschen Bundesländer waren uneins über das Gesetz, das nach Vorgaben der EU-Kommission einen rechtsverbindlichen nationalen Rahmen für den Betrieb von größeren Erprobungsprojekten zunächst bis 2017 schaffen sollte.

Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten in den CCS-Gesetzentwurf als Bedingung für ihre Zustimmung eine Vetoklausel schreiben lassen, derzufolge Länder die CO2-Speicherung auf ihrem Gebiet verhindern können. Brandenburg, das zu den CCS-Befürwortern gehört, lehnte das Gesetz deshalb ab. Entweder werde die Technik überall als “sicher und zukunftsfähig” anerkannt, “oder sie findet nirgendwo statt”, erklärten Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke).

Andere Länder hegten Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit der Länderklausel. Außerdem blieb die Aufteilung der Haftungsrisiken zwischen Ländern und den Unternehmen hinter möglichen Pilotprojekten umstritten. Bereits 2009 war ein erster Anlauf zur Verabschiedung eines CCS-Gesetzes gescheitert. Damals konnte sich die regierende große Koalition in Berlin nicht auf einen Entwurf einigen.

Der Energiekonzern Vattenfall, der als einziges Unternehmen in Deutschland derzeit den Bau eines CCS-Kraftwerks für eine Erprobung im großindustriellen Maßstab plant, kritisierte das Scheitern des Gesetzes im Bundesrat. Vattenfall brauche dringend Planungssicherheit, erklärte Deutschlandchef Tuomo Hatakka. Wenn der Konzern noch wie geplant eine Milliardeninvestition für den Betrieb seines CCS-Testkraftwerks in Jänschwalde in Brandenburg) tätigen solle, müsse schnell ein inhaltlich verbessertes Gesetz her. “Es ist eine Minute vor zwölf.”

Vertreter der Bundesregierung und der Unions-Fraktion im Bundestag äußerten ebenfalls Kritik. Er habe für das Ergebnis der Abstimmung “kein Verständnis”, erklärte der zuständige Berichterstatter von CDU und CSU, Jens Koeppen (CDU). Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), sagte im Bundesrat, keine Antwort zu finden, sei keine Lösung. Deutschland laufe nun “sehenden Auges” in ein Vertragsverletzungsverfahren, weil es die EU-Richtlinie zur Schaffung eines CCS-Gesetzes nicht umsetze.


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