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EU-Kommission: Neue CSR-Strategie

Sie war lange angekündigt, am späten Dienstagnachmittag hat die EU-Kommission nun ihre Mitteilung zur neuen CSR-Strategie veröffentlicht. Eine Mixtur freiwilliger und verpflichtender Elemente kennzeichnet das Papier. In einer ersten Reaktion begrüßen Nichtregierungsorganisationen den Entwurf, fordern aber weitere Maßnahmen, während die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bürokratische Berichtspflichten ablehnen.

Brüssel > Sie war lange angekündigt, am späten Dienstagnachmittag hat die EU-Kommission nun ihre Mitteilung zur neuen CSR-Strategie veröffentlicht. Eine Mixtur freiwilliger und verpflichtender Elemente kennzeichnet das Papier. In einer ersten Reaktion begrüßen Nichtregierungsorganisationen den Entwurf, fordern aber weitere Maßnahmen, während die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bürokratische Berichtspflichten ablehnen.

„CSR ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“, so lautet die klare Definition der Europäischen Kommission. Hintergrund ist die Verpflichtung der Kommission, im Rahmen der Strategie Europa 2020“ bis Ende des Jahres eine neue Mitteilung zur CSR-Strategie zu veröffentlichen. Einerseits wird die Entwicklung der letzten Jahre, vor allem seit der letzten Strategieveröffentlichung 2006, gewürdigt, andererseits sieht die Kommission noch erhebliche Herausforderungen die zu bewältigen sind. Dazu gehört beispielsweise ein ausgewogener Multistakeholder-Ansatz, eine klar definierte Erwartungshaltung gegenüber den Unternehmen, mehr Transparenz und ergänzende Vorschriften. So sollen unter anderem die nationalen Ansätze der einzelnen Mitgliedsstaaten koordiniert werden, um Divergenzen zu vermeiden. Die Unternehmen werden aufgefordert, sich bis 2014 zu mindestens einem der anerkannten internationalen Regelwerke (OECD-Leitsätze, Global Compact, ISO 26000) zu verpflichten.

Zur Umsetzung der Strategie beinhaltet die Mitteilung einen Aktionsplan für den Zeitraum bis 2014. So sollen bis 2013 Multistakeholder-CSR-Plattformen eingerichtet werden, um Verpflichtungen einzelner Wirtschaftszweige zu veröffentlichen und zu kontrollieren. Bereits ab dem nächsten Jahr sollen vorbildliche Partnerschaften zwischen Unternehmen und Stakeholdern ausgezeichnet werden. Zudem soll das Problem des Green-Washing behandelt werden. Ob dazu ergänzende Maßnahmen notwendig sind, wird der, für nächstes Jahr angekündigte Bericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken, zeigen. Grundsätzlich offen zeigt sich die Kommission gegenüber Selbstregulierungsprozessen, erwartet von diesen allerdings klare Regelungen und Verpflichtungen sowie objektive Überprüfungen. Dazu will die Kommission 2012 im Dialog mit Unternehmen und Stakeholdern einen Verhaltenskodex erarbeiten.

Weil die ernsthafte Umsetzung von CSR-Maßnahmen für Unternehmen auf kurze Sicht zu Wettbewerbsnachteilen führen kann, soll verantwortungsvolles unternehmerisches handeln in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden. Seitens öffentlicher Auftraggeber erwägt die Kommission eine Überarbeitung und Erweiterung der Vergaberichtlinien um soziale und ökologische Belange. Insgesamt soll europaweit die Sichtbarkeit von CSR erhöht werden, um einerseits die Akzeptanz zu stärken und andererseits verantwortungsbewusste Unternehmen zu fördern. Auf rechtliche Verpflichtung setzt die Kommission beim Thema Berichterstattung. Von den 43.000 in der EU operierenden Großunternehmen veröffentlichen schätzungsweise 2500 auf freiwilliger Basis einen CSR- oder Nachhaltigkeitsbericht. Zwar liegt die EU damit weltweit an der Spitze, den Kommissaren ist dies aber zu wenig. Sie beabsichtigen, eine entsprechende Rechtsvorschrift zu präsentieren. Damit soll eine europaweit einheitliche Situation geschaffen werden, die bestehende Probleme der unterschiedlichen einzelstaatlichen Lösungen aufhebt. Kleinere und mittlere Unternehmen sollen dabei allerdings nicht überfordert werden. Als wesentlich wird im Rahmen der neuen Strategie eine stärkere Integration von CSR in Aus- und Weiterbildungsprogrammen gesehen und von der EU gefördert. Unter anderem werden die europäischen Wirtschaftshochschulen aufgefordert die „UN Principles for Responsible Management Education“ zu unterzeichnen.

Nun sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten in der Pflicht. Bis Mitte nächsten Jahres sollen die nationalen CSR-Strategien aktualisiert und an die neue europäische Strategie angepasst werden. Die Kommission will dazu auch die Weiterentwicklung und Beachtung international anerkannter CSR-Grundsätze fördern und erwartet von den Unternehmen die Einhaltung dieser Leitlinien. Insbesondere werden seitens der EU Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten überprüft, inwieweit sie ihren Verpflichtungen diesbezüglich nachgekommen sind. Zudem fordert sie bis 2014 die bereits erwähnte verpflichtende Berücksichtigung internationaler Leitlinien sowie der IAA-Kernarbeitsnormen. Dazu gehört auch der Umgang mit Menschenrechten, wie sie von den Vereinten Nationen definiert sind. Die EU erwartet von allen europäischen Unternehmen die Einhaltung dieser Rechte, auch in Ländern, deren Regierungen keine entsprechenden Verpflichtungen eingegangen sind. Dazu sollen in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen Orientierungshilfen auch für KMUs erarbeitet werden. Speziell angesprochen werden auch institutionelle Investoren, sie sollen ihre Stakeholder offen über ihre Anlagekriterien, insbesondere ethische, informieren.

2014 wird Bilanz gezogen, bis dahin werden die einzelnen Schritte regelmäßig überprüft. Die vollständige Mitteilung gibt es hier.


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