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Europas Bohrinseln sollen sicherer werden

Europas Bohrinseln sollen sicherer werden, um Unglücke wie im Golf von Mexiko im Jahr 2010 zu verhindern. EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellte Gesetzespläne vor, die auf eine umfassende Gefahrenabwehr auf den rund tausend Anlagen für die Gewinnung von Öl und Gas in europäischen Gewässern zielen. In die Pflicht genommen werden die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.

Brüssel > Europas Bohrinseln sollen sicherer werden, um Unglücke wie im Golf von Mexiko im Jahr 2010 zu verhindern. EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellte am Donnerstag in Brüssel Gesetzespläne vor, die auf eine umfassende Gefahrenabwehr auf den rund tausend Anlagen für die Gewinnung von Öl und Gas in europäischen Gewässern zielen. In die Pflicht genommen werden die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten. Zudem sollen unabhängige Gutachter kontrollieren.

“Die Wahrscheinlichkeit eines schweren Offshore-Unfalls in europäischen Gewässern ist nach wie vor inakzeptabel hoch”, hieß es in einer Erklärung aus den Häusern von Oettinger und von Umweltkommissar Janez Potocnik. Deshalb soll die Öl- und Gasförderung vom Bau der Anlagen bis zur ihrer Demontage kontrolliert werden. Die Lizenzvergabe erfolgte demnach nur noch an Betreiber, die ausreichendes Know-how vorweisen können, um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, und genug Geld, um Umweltschäden zu bezahlen. Die technischen Lösungen müssen von unabhängigen Gutachtern abgenommen werden.

Für Unfälle, etwa dem Austreten von Öl, müssen die Unternehmen vorab Notfallpläne erarbeiten. Diese enthalten nach Darstellung der Kommission erstens eine Risikoanalyse und zweitens Vorkehrungen für Gegenmaßnahmen, die auch Faktoren wie widriges Wetter berücksichtigen. Die Behörden sollen im Internet öffentlich machen, wie es die Betreiber mit der Sicherheit halten. Bei Nichteinhalten der Regeln sind Strafen vorgesehen.

Auch die Haftung würde den Vorschlägen zufolge ausgeweitet. Bisher haften die Firmen für Wasserverschmutzung nur in der Zwölf-Meilen-Zone (22 Kilometer) vor der Küste; das neue Gesetz würde sie auf die Wirtschaftszone ausweiten, also bis 370 Kilometer vor der Küste. Für Umweltschäden sollen die Unternehmen haften, “was immer die Kosten sind”, erklärte die Kommission. Allerdings gilt dies nicht für wirtschaftliche Schäden, zum Beispiel im Tourismus oder Fischfang; hier seien weiter allein die Mitgliedstaaten zuständig.

Die Vorschläge gehen nun an den Ministerrat als Vertretung der Mitgliedstaaten und das EU-Parlament. Nach dem Zeitplan der Kommission könnten sie von 2013 an schrittweise in Kraft treten. Von den rund 1000 Ölplattformen liegen laut Kommission allein 486 in britischen Gewässern, 181 in niederländischen, 123 in italienischen und zwei in deutschen Gewässern.


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