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Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete soll Korruption unterbinden

Europaabgeordnete müssen künftig präzise Angaben über bezahlte nebenamtliche Tätigkeiten machen. Außerdem dürfen sie kein Geld dafür annehmen, dass sie Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen. Auch Geschenke mit einem Wert von mehr als 150 Euro müssen die EU-Volksvertreter von nun an ausschlagen. Dies sieht ein Verhaltenskodex vor, über den das Plenum am 1. Dezember abstimmen soll.

Strassburg > Europaabgeordnete müssen künftig präzise Angaben über bezahlte nebenamtliche Tätigkeiten machen. Außerdem dürfen sie kein Geld dafür annehmen, dass sie Einfluss auf die EU-Gesetzgebung nehmen. Auch Geschenke mit einem Wert von mehr als 150 Euro müssen die EU-Volksvertreter von nun an ausschlagen. Dies sieht ein Verhaltenskodex vor, den der Ausschuss für konstitutionelle Fragen am Donnerstag in Straßburg einstimmig verabschiedet hat. Der Kodex wird nun dem Plenum vorgelegt, das darüber am 1. Dezember abstimmen soll.

Mit den von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten neuen Verhaltensregeln zieht das Europaparlament die Konsequenz aus einem Korruptionsskandal vom März dieses Jahres. Dabei gingen vier Abgeordnete auf das Angebot einer vermeintlichen Lobby-Vertreterin ein, die ihnen für die Abänderung von EU-Gesetzen Geld versprach. Tatsächlich waren sie einer britischen Journalistin auf dem Leim gegangen. Zwei der in den Skandal verwickelten Parlamentarier legten anschließend ihr Mandat nieder – der österreichische Christdemokrat Ernst Strasser und der slowenische Sozialdemokrat Zoran Thaler. Die beiden anderen, der spanische Christdemokrat Pablo Zalba Bidegain und der Rumäne Adrian Severin, lehnten diesen Schritt ab. Severin wurde daraufhin von der sozialistischen Fraktion ausgeschlossen.

Dem Kodex zufolge müssen die Abgeordneten künftig alle Nebentätigkeiten anmelden, die ihnen pro Jahr mehr als 5000 Euro einbringen. Auch mögliche Interessenskonflikte zwischen nebenberuflichen Aktivitäten und der Arbeit im Europaparlament sowie Einladungen zu Reisen müssen sie offenlegen. Die Einhaltung der Vorschriften soll in einem Monitoring-Verfahren überwacht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen – etwa mit dem Ausschluss von der Parlamentsarbeit für eine Dauer von bis zu zehn Tagen, dem Entzug der Spesenpauschale von rund 300 Euro pro Tag oder dem Ausschluss von Ämtern in der EU-Volksvertretung. Jede Sanktion soll auf der Web-Seite des Parlaments veröffentlicht werden.

Parlamentspräsident Jerzy Buzek, der den Verhaltenskodex nach dem Korruptionsskandal auf den Weg gebracht hatte, begrüßte die Zustimmung des Ausschusses. Der Machtzuwachs des Europaparlaments müsse von “mehr Verantwortung und Transparenz” begleitet werden.


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