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Strenge Auflagen für Belohnungen und Geschenke an Behörden

Berlin > Welche Geschenke und Zuwendungen Beamte und andere Behördenmitarbeiter annehmen dürfen, ist in und außerhalb dieser Institutionen oft kaum bekannt. Aus diesem Grund veröffentlichte das Bundesinnenministerium am Freitag – anlässlich des weltweiten Anti-Korruptionstags – einen 52 Fragen umfassenden Katalog zu den Regeln im Umgang mit persönlichen Zuwendungen. Der auch an die Öffentlichkeit gerichtete Katalog schaffe nun erstmals “ein gemeinsames Verständnis rund um die Annahme von Belohnungen und Geschenken”, erklärte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Freitag in Berlin. Außerhalb der Verwaltung seien “die hohen Standards” zur Vermeidung von Korruption nicht immer bekannt.

Beteiligt an der Erarbeitung des Katalogs waren im Rahmen des 2010 gegründeten “Initiativkreises zur Korruptionsprävention” neben verschiedenen Ministerien und Behörden auch Unternehmen wie die Deutsche Bahn, Siemens und IBM. Wer bei einer Behörde arbeitet, muss zum Beispiel Geschenke mit einem Wert von weniger als 25 Euro seinem Dienstherrn lediglich anzeigen. Manche Behörden, wie etwa das Justiz- oder das Verteidigungsministerium, setzen diese Grenze sogar niedriger an. Der Katalog werde fortgeschrieben und sei “offen für Anregungen”, teilte das Innenministerium mit.

Unproblematisch ist dem Katalog zufolge die Annahme “geringfügiger Aufmerksamkeiten” wie von Stiften, Kalendern oder Schreibblocks. Bei Geschenken wie Büchern, CDs, Spirituosen, Kleidung oder Schmuck sollen die Behördenmitarbeiter aber schon auf die Wertgrenze achten. Gastgeschenke – etwa von Vertretern ausländischer Staaten – dürfen Behördenbedienstete nicht ablehnen, um den Schenkenden nicht in eine peinliche Lage zu bringen. Sie müssen sie allerdings ihrem Dienstherren abliefern. Genaue Hinweise liefert der Katalog auch zum Verhalten etwa bei Einladungen zum Essen während eines Fachkongresses, zu Taxifahrten oder zu Reisen. Das Mitnehmen des Ehepartners auf einer Delegationsreise zum Beispiel sei “äußerst kritisch” zu beurteilten und müsse genehmigt werden.


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