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Erstmals verbindlicher Mindestlohn für Leiharbeiter

Berlin > Für die rund 900.000 Leiharbeiter in Deutschland gilt erstmals ein verbindlicher Mindestlohn. Das Kabinett stimmte am Dienstag in Berlin der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche zu. Danach beträgt der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2012 7,01 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern und Berlin und 7,89 Euro in den übrigen Bundesländern. Zum 1. November steigt er im Osten auf 7,50 Euro und im Westen auf 8,19 Euro. Auf die Lohnuntergrenze hatten sich die Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter der Zeitarbeitsbranche geeinigt.

Die Lohnuntergrenze gilt für alle in Deutschland eingesetzten Leiharbeiter, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber im Ausland oder Inland sitzt. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) betonte, nun müssten die Tarifpartner der Branche “auch den zweiten Schritt tun und sich auf einen Zeitpunkt einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft”. Sollte es im ersten Vierteljahr 2012 keine Einigung geben, werde die Regierung den richtigen Zeitpunkt für eine sogenannte Equal Pay-Regelung durch eine Expertenkommission ermitteln lassen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil, bezeichnete es als “gut und richtig, dass der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit endlich kommt”. Nun müsse aber auch der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit durchgesetzt werden. Heil bekräftigte zudem die Forderung nach einem allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn.

Das Kabinett billigte zugleich die Erhöhung der Mindestlöhne für rund 900.000 Gebäudereiniger und rund 90.000 Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk. In der Lohngruppe 1 der Gebäudereiniger wird der Mindestlohn im Westen von derzeit 8,55 Euro ab Januar 2012 auf 8,82 Euro und ab Januar 2013 auf 9,00 Euro angehoben, im Osten steigt er ab Januar von 7,00 Euro auf 7,33 Euro und ab Januar 2013 auf 7,56 Euro. Bei den Fensterputzern und Außenreinigern erhöht sich der Mindeststundenlohn nur im Osten geringfügig auf 9,00 Euro ab Januar 2013. Dachdecker bekommen ab Januar bundesweit einen Stundenlohn von 11,00 Euro und ab 2013 11,20 Euro.


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