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Sammelklage von Contergan-Opfern in Australien zugelassen

Sydney > In Australien hat ein Gericht eine Sammelklage von Contergan-Opfern gegen das deutsche Pharmaunternehmen Grünenthal zugelassen. Das oberste Gericht im Bundesstaat Victoria wies am Montag einen Antrag der Herstellerfirma ab, das Verfahren nach Deutschland zu verlegen oder einzustellen. Damit gab das Gericht der 49-jährigen Lynette Suzanne Rowe Recht, deren Mutter während der Schwangerschaft ein Beruhigungsmittel mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatte und die danach mit Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt gekommen war. Medienberichten zufolge haben sich ihrer Klage mehr als hundert Contergan-Opfer angeschlossen, die zwischen 1958 und 1970 in Australien geboren wurden.

Rowe führt ihre Behinderung auf den Contergan-Wirkstoff Thalidomid zurück. Ihre Klage richtet sich gegen Grünenthal, den damaligen britischen Vertreiber Distillers und die Nachfolgegesellschaft Diageo.

Der Richter David Beach sprach sich für einen Prozess in Australien aus, weil Rowe in Australien geboren wurde und dort auch alle Zeugen für ihre Behinderung leben. Er äußerte zwar auch Verständnis für die Argumente von Grünenthal, wonach sich alle wichtigen Dokumente und die meisten Zeugen zur Entwicklung von Thalidomid in Deutschland befinden. Insgesamt sei Australien als Verfahrensort aber nicht “eindeutig ungeeignet”. Der Prozess soll im kommenden Jahr in Melbourne beginnen.

In Deutschland war das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan von 1957 bis 1961 rezeptfrei vertrieben worden. Sein Wirkstoff Thalidomid führte weltweit bei insgesamt bis zu 12.000 Kindern, davon rund 5000 in Deutschland, zu dauerhaften Schädigungen wie schwerwiegende Fehlbildungen von Armen und Beinen.


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