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EU reformiert Vergaberecht

Noch an den letzen Arbeitstagen des vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Modernisierung des Vergaberechts vorgestellt. Der Entwurf ist das Resultat aus dem im Januar 2011 vorgelegten Grünbuch und einer anschließenden öffentlichen Konsultation. Neben einer Vereinfachung des Vergaberechts und der Förderung von KMUs gehört auch die Integration vergabefremder Kriterien zu den Zielen der Kommission.

Brüssel >  Noch an den letzen Arbeitstagen des vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Modernisierung des Vergaberechts vorgestellt. Der Entwurf ist das Resultat aus dem im Januar 2011 vorgelegten Grünbuch und einer anschließenden öffentlichen Konsultation. Neben einer Vereinfachung des Vergaberechts und der Förderung von KMUs gehört auch die Integration vergabefremder Kriterien zu den Zielen der Kommission.

„Diese Reform ist notwendig, ehrgeizig und realistisch“, so Binnenmarktkommissar Michael Barnier bei der Präsentation in Brüssel. „Die bestehenden Richtlinien haben ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt, aber sie müssen weiterentwickelt werden“. Die öffentlichen Auftraggeber geben jedes Jahr rund 18 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Lieferungen, Dienstleistungen und Baumaßnahmen aus. Gerade in Zeiten der Krise mit Haushaltsbeschränkungen in vielen Mitgliedsstaaten der EU muss die Politik die optimale Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen, heißt es in Veröffentlichung.

Hauptanliegen der Reform ist die Vereinfachung und Flexibilisierung des Vergabeprozesses. Dazu soll etwa mehr Spielraum für Verhandlungsverfahren eingeräumt werden um Behörden eine bessere, an ihren Bedürfnissen angepasste Beschaffung zu ermöglichen, ein vor allem für Dienstleistungen wichtiger Aspekt. Darüber hinaus will die Kommission aber auch durch den verstärkten Einsatz elektronischer Mittel, eine Verkürzung der Fristen und eine einfachere Bereitstellung der Bieterinformationen das Verwaltungsverfahren erheblich vereinfachen. Damit soll auch kleineren und mittleren Betrieben der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert werden, eine weitere wichtige Zielsetzung der Reform.

Gleichzeitig soll die Reform auch die Auftragsvergabe anhand vergabefremder Kriterien erleichtern und beispielsweise neben dem Preis auch Kosten berücksichtigen. Beispielsweise könnten Umweltkriterien durch eine Lebenszykluskostenrechnung berücksichtigt werden. Dadurch würden die Aufwendungen für Treibhausgasemissionen mit in den Vergabeprozess einfließen. Ähnliches gilt für die Berücksichtigung sozialer Kriterien durch die Eingliederung schutzbedürftiger und benachteiligter Personen. Auf diesem Weg sollen auch besonders günstige Angebote ausgeschlossen werden, die auf Missachtung von Umwelt- und Sozialstandards beruhen. Gleichwohl gilt nicht der umgekehrte Fall, Unternehmen sind nicht zu bevorzugen, weil sie soziale und ökologische Kriterien besonders berücksichtigen, gemessen an den weiteren Vergabeanforderungen aber nicht zu den günstigsten Anbietern gehören. Diese Regelungen werden vom Städte- und Gemeindebund NRW ausdrücklich befürwortet. Er hat sich bereits im Vorfeld gegen eine zwingende Verpflichtung zur Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte ausgesprochen, weil dadurch die Vergabe öffentlicher Aufträge unnötig überfrachtet würde. Vielmehr sei der Einschluss dieser Kriterien in die Leistungsbeschreibung auch weiterhin möglich. Weiterhin beinhaltet die Reform auch Maßnahmen zur Vermeidung von Günstlingswirtschaft und Korruption. Dies zu überprüfen könnte durch die geplante nationale Behörde zur Beaufsichtigung öffentlicher Vergabeverfahren in jedem Mitgliedsland, erleichtert werden.

Die Kommissionsvorschläge werden nun dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Damit beginnt die parlamentarische Beratung auf europäischer Ebene und in den Mitgliedsstaaten. Bis Ende 2012 soll die Festschreibung in einer Binnenmarktakte erfolgen.


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