Nachrichten

Unternehmen klagen gegen EEG-Umlage

Für manche Unternehmen wird die Zahlung der EEG-Umlage zur Überlebensfrage. Drei Textilunternehmer wollen sich dies nicht länger gefallen lassen und haben mit Unterstützung ihres Branchenverbandes bei den zuständigen Landgerichten Klage eingereicht. Dabei verstehen sie sich nicht nur als Fürsprecher ihrer Branche, sondern des gesamten Mittelstands und der Endverbraucher.

Berlin (csr-news) > Für manche Unternehmen wird die Zahlung der EEG-Umlage zur Überlebensfrage. Drei Textilunternehmer wollen sich dies nicht länger gefallen lassen und haben mit Unterstützung ihres Branchenverbandes bei den zuständigen Landgerichten Klage eingereicht. Dabei verstehen sie sich nicht nur als Fürsprecher ihrer Branche, sondern des gesamten Mittelstands und der Endverbraucher.

Bereits im Frühjahr haben die drei Unternehmen aus Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg die Zahlung ihrer EEG-Umlage eingestellt, in der Hoffnung von ihren Energieversorgern verklagt zu werden und auf diesem Weg eine neue rechtliche Bewertung durchsetzen. Die Klagen blieben aus und so musste eine neue Strategie her. Also wurden die ausstehenden Zahlungen unter Vorbehalt geleistet und nun die Energieversorger auf Rückzahlung verklagt. Ziel ist ein Schiedsspruch des Bundesverfassungsgerichts. Dabei berufen sich die Unternehmer auf ein Rechtsgutachten des Regensburger Verfassungsrechtlers Prof. Gerrit Manssen, der die EEG-Umlage als eine unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig bezeichnet.

In den vergangenen Jahren flossen bereits mehr als 16 Milliarden Euro in die Kassen der Betreiber erneuerbarer Energien. Es könnten noch viel mehr werden, etwa wenn die Umlage ab dem kommenden Jahr von derzeit 3,5 Cent auf etwa 5 Cent pro Kilowattstunde steigt. Dabei fühlen sich gerade mittelständische Betriebe schon jetzt oftmals überfordert. Alleine die Textilbranche beziffert ihre zusätzliche Belastung auf rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Folgerichtig nun auf dem Wege der Musterklage der Versuch einer Befreiung. Diesen Ansatz teilen aber längst nicht alle Wirtschaftsvertreter. Für den Verband der Maschinenbauer (VDMA) etwa wäre „die geforderte Abschaffung der Öko-Energieumlage oder gar ein Kippen des ganzen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie es sich die FDP wünscht, grundlegend falsch und unter Umständen sogar gefährlich“. Vielmehr sollte das EEG konsequent weiterentwickelt werden. Thorsten Herdan, Geschäftsführer VDMA Power Systems, plädiert für Besonnenheit: „Das EEG darf nicht voreilig und abrupt novelliert werden, die Diskussion für eine fundierte Novelle muss aber jetzt starten und im geregelten Verfahren umgesetzt werden“. „Entscheidend sei dabei, das System ohne Brüche weiterzuentwickeln und dennoch weder die Stabilität des Stromerzeugungssystems zu gefährden, noch die Strompreise für die Industrie und die privaten Stromverbraucher weiter zu verschärfen. Darum reagierten auch einige Branchen irritiert und fordern drastische Maßnahmen. Aber auch jetzt sollten keine Ad-hoc-Maßnahmen getroffen werden“, so Herdan. Dabei muss die Ausgleichsregelung für besonders energieintensive Branchen eine weiterhin wichtige Rolle spielen, wie deren Fachverband VIK mitteilte. Geschäftsführerin Dr. Annette Loske: „Ohne die Begrenzung der EEG-Zusatzbelastungen würden zahlreiche Unternehmen in Deutschland von einem auf den anderen Tag vom Markt gefegt“. Mit einer Beispielrechnung will der VIK das Problem verdeutlichen. Danach würde ein mittelständischer Betrieb mit einem Strombedarf von 250 Mio. kWh/Jahr ohne Ausgleichsregelung mit fast neun Millionen Euro stärker belastet, mit dieser Regelung wären es 175.000 Euro. Allerdings könnten, so der VIK, nur etwa 730 von über 100.000 Industrieunternehmen in Deutschland diese Regelung nutzen. Auch in der Textilindustrie könnten nur 13 von 1000 Unternehmen auf die Ausgleichsregelung zurückgreifen.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner