Nachrichten

Post muss NPD-Publikation verteilen: Was Unternehmen gegen “Rechts” tun können

Über 200.000 Leipziger Haushalten wird in nächster Zeit eine Postille der sächsischen NPD zugestellt. Gegen die Zustellung hatte sich die Deutsche Post gewehrt, muss sich nun aber einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs beugen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Pressefreiheit und Neutralitätspflicht der Deutschen Post. Sind Unternehmen im Kampf gegen „Rechts“ machtlos?

Karlsruhe (csr-news) > Über 200.000 Leipziger Haushalten wird in nächster Zeit eine Postille der sächsischen NPD zugestellt. Gegen die Zustellung hatte sich die Deutsche Post gewehrt, muss sich nun aber einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs beugen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Pressefreiheit und Neutralitätspflicht der Deutschen Post. Sind Unternehmen im Kampf gegen „Rechts“ machtlos?

Jetzt finden die Schriften der rechtsextremen Partei ihren Weg in die Briefkästen der Leipziger. Bei der Deutschen Post bedauert man das Urteil, wird die Zustellung aber nun vornehmen. Die Post hatte sich bei ihrer Verweigerung auf die Beförderungsbedingungen gestützt, gleichzeitig aber ein politisches Signal gesetzt. Nachdem das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden dieser Auffassung folgten, hat das BGH in seiner Entscheidung klar gemacht, dass die NPD-Postille „Klartext“ ein periodisch erscheinendes Werk sei und demnach die Post zur Zustellung verpflichtet sei. Eine inhaltliche Bewertung stehe dem Unternehmen nicht zu, solange keine rassistischen oder strafrechtlich relevanten Inhalte verbreitet werden. Auf diesen Aspekt hat die Post in ihrer Begründung jedoch nicht abgezielt. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis ermunterte die Post, sich weiterhin gegen rechtsextremistisches Gedankengut zu stellen und auch zukünftig Courage zu zeigen. „Dies sei auch im Sinne der Beschäftigten von herausragender Bedeutung“, so Kocsis.

Bleibt die Frage, wie weit, kann die Verantwortung eines Unternehmens reichen und wie kann sie diese wahrnehmen. Das Thema Rechtsextremismus gehört nicht zu den Kernthemen der Unternehmensverantwortung, wird jedoch von einer Vielzahl Unternehmen in unterschiedlicher Ausprägung wahrgenommen. Neben dem klaren Bekenntnis ist es meist im Sinne einer „Null-Toleranz-Politik“ der Mitarbeiterpolitik zugeordnet, oder wird im Rahmen von Initiativen oder Stiftungen als gesellschaftliche Aufgabe verstanden. Dabei sind die Interessen so vielfältig wie die Möglichkeiten des Engagements. Von Unternehmen wird heute die Rolle als „guter Bürger“ erwartet, dies schließt eine Haltung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus mit ein. Aber Rechtsextremismus kann auch schnell zum geschäftlichen Problem werden, etwa dann, wenn potenzielle Investoren oder Kunden aus dem Ausland abgeschreckt werden. Allerdings sind Unternehmen durch internationale Geschäftskontakte und Belegschaften auch zunehmend auf offene und tolerante Mitarbeiter angewiesen. Beispielsweise der Industriekonzern ArcelorMittal, der sich bereits in den 1990er-Jahren als eines der ersten Unternehmen aktiv gegen Rechtsextremismus stellte. Heute ist das Engagement für Toleranz und Vielfalt im Unternehmen fest verankert und Bestandteil der Unternehmenskultur geworden. So war das Unternehmen auch im Frühjahr dieses Jahres dabei, als in einer bundesweiten Schweigeminute den Opfern rechtsextremer Gewalt gedacht wurde. An dieser Aktion beteiligten sich zudem zahlreiche große und kleinere Unternehmen aus dem ganzen Bundesgebiet. DGB-Chef Michael Sommer zeigte sich überwältigt und sprach von einem deutlichen Signal gegen Rassismus.

So gibt es inzwischen auch im ganzen Bundesgebiet zahlreiche Initiativen „gegen Rechts“, die von Unternehmen gefördert oder begleitet werden. Beispielsweise die Initiative “Respekt! Kein Platz für Rassismus”. Mit einer Schilderaktion, an der auch Unternehmen wie beispielsweise Bosch oder Johnson Controls teilnehmen, wird die Botschaft verbreitet. Dann wird schon an den Werkstoren dem Rassismus in großen Lettern eine Absage erteilt. Ganz praktische Unterstützung bietet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Mecklenburg-Vorpommern seinen Mitgliedern. Betreiber von Hotels und Gaststätten werden aufgeklärt, wie sie Veranstaltungen rechtsextremer Gruppierungen unterbinden können. Mit einem Ratgeber wird den Gastronomen zudem wichtiges Hintergrundwissen vermittelt, um die rechten Gesinnungsgenossen schnell identifizieren zu können. Leider bleibt das Risiko, dass die wichtige freie Meinungsäußerung manches Engagement ver- bzw. behindert, so wie es heute die Deutsche Post erleben musste.

 


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner