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Gericht: Uni Köln muss Kooperationsvertrag mit Bayer nicht offenlegen

Köln (csr-news) – Die Universität Köln muss einen 2008 geschlossenen Kooperationsvertrag mit der Bayer Pharma AG nicht offenlegen. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Köln (Az. 13 K 2679/11) und wies damit eine Klage des Vereins „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ ab. Nach Auffassung der Richter findet das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung, weil der Kooperationsvertrag dem Bereich der Forschung zuzuordnen sei. Zudem habe der Antrag auf Informationszugang auch deshalb abgelehnt werden dürfen, weil Bayer ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung habe: Dem Unternehmen könne durch die Übermittlung der Information ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen. Der Bayer-kritische Verein befürchtet eine Ausrichtung der pharmakologischen Forschung an öffentlichen Einrichtungen nach rein wirtschaftlichen Kriterien und will gegen das Urteil Berufung einlegen.


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