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TI: Lebensmittelskandale weisen auf unzureichenden Hinweisgeberschutz

Berlin/Köln (csr-news) – Nach Auffassung von Transparency International Deutschland (TI) weisen die jüngsten Lebensmittelskandale auf einen unzureichenden Hinweisgeberschutz in Deutschland hin. „Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen die Haltebedingungen von Legehennen als ein flächendeckendes Phänomen bezeichnet – und niemand will etwas bemerkt haben“, so der Leiter der TI-Arbeitsgruppe Hinweisgeber, Peter Hammacher, gegenüber der Presse. Gleiches gelte für die Falschbezeichnung von Pferdefleisch. „Wenn sich Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden mutig gegen Betrug einsetzen können, ohne um ihre Existenz fürchten zu müssen, beugt dies Wirtschaftskriminalität vor.“ Eine ausschließliche Fokussierung der Debatte auf mehr staatliche Kontrolle sei falsch.

In den USA und Großbritannien werden sogenannte Whistleblower zunehmend gesetzlich geschützt, etwa durch den 2002 vom US-Kongress verabschiedeten Sarbanes-Oxley Act. Dieser schützt die Beschäftigten von US-Aktiengesellschaften und ihren Unternehmenseinheiten in der Europäischen Union, die Beweise für Betrug vorlegen, vor Vergeltungsmaßnahmen. TI fordert, auch in Deutschland solche Mitarbeiter stärker vor Repressalien zu schützen, die auf ungesetzliches Verhalten ihrer Arbeitgeber hinweisen. Vor fünf Jahren habe der Gammelfleisch-Skandal zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag des Justiz- und des Verbraucherschutzministeriums zu einer deutlichen Erweiterung von § 612a BGB geführt, seitdem habe sich aber in Deutschland – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern – nichts verändert.

Für eine Ausweitung des Hinweisgeberschutzes in Deutschland engagiert sich auch der eingetragene Verein Whistleblower-Netzwerk. Auf seiner Website finden sich weiterführende Informationen zum Thema: www.whistleblower-net.de


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