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NRW: Tierschutzvereine können jetzt gegen Tierexperimente und Mastanlagen klagen

er nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. Derzeit könne nur gegen ein “Zuviel” an Tierschutz geklagt werden, nicht aber gegen ein “Zuwenig”, heißt es im Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung. Tierschutzverbände begrüßen die neue Regelung, die Industrie befürchtet einen Standortnachteil für Nordrhein-Westfalen.

Düsseldorf (csr-news) – Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch ein Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. Derzeit könne nur gegen ein “Zuviel” an Tierschutz geklagt werden, nicht aber gegen ein “Zuwenig”, heißt es im Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung. Tierschutzverbände begrüßen die neue Regelung, die Industrie befürchtet einen Standortnachteil für Nordrhein-Westfalen.

Anerkannte Vereine können in Nordrhein-Westfalen nun gegen die Erlaubnis zu Tierversuchen ebenso klagen wie gegen Baugenehmigungen für Tierställe. In Bezug auf Tierversuche lässt das Gesetz allerdings nur Feststellungsklagen zu, die für zukünftige gleichgelagerte Fälle gelten, nicht aber – wie eine Anfechtungsklage – eine bereits erteilte Genehmigung aufheben. Zudem erhalten anerkannte Vereine Mitwirkungs- und Informationsrechte beispielsweise bei der Vorbereitung tierschutzrelevanter Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Das Gesetz wird von Tierschutzorganisationen begrüßt. “Da hat sich die Landesregierung ganz schön was getraut”, sagte die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Tierversuchsgegner “Menschen für Tierrechte”, Christina Ledermann, gegenüber CSR NEWS. Lediglich bei der Abmilderung der Klagemöglichkeit gegen Tierversuche habe sich die Industrielobby durchgesetzt. Bei den Genehmigungsverfahren für Tierversuche fehle es den Bewilligungsbehörden das Wissen über alternative Verfahren, hier bestehe Handlungsbedarf. Mit Klagewelle gegen Tierversuche und die Genehmigung von Mastanlagen rechnet Ledermann trotzdem nicht: “Die Klage ist sehr teuer und sehr aufwendig. Das kann man nur machen, wenn es absolut notwendig ist.”

In Bremen wurde ein Klagerecht von Tierschutzverbänden bereits 2007 eingeführt, bisher ist jedoch keine entsprechende Klage eingereicht worden. Eine Pressesprecherin des Bremer Tierschutzvereins, der als klageberechtigt anerkannt ist, sagte dazu gegenüber CSR NEWS, es sei bisher nichts Gravierendes vorgefallen und es werde derzeit auch keine Klage vorbereitet. Mehrere Bundesländer planen die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage, darunter das schwarz-rot regierte Saarland.

Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) hatte sich gegen die Einführung eines Verbandsklagerechts im Tierschutz in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Das bundesdeutsche Tierschutzrecht gewährleiste durch die Einbindung der Tierschutzverbände bei der Genehmigung von Tierversuchen bereits einen umfassenden Tierschutz. Jetzt sei eine Klageflut von Verbänden der Tierversuchsgegner zu erwarten – im internationalen Wettstreit um Forschungsvorhaben eine schwere Hypothek für die Forschungsstandorte in Nordrhein-Westfalen, so der vfa.

In Nordrhein-Westfalen wurden in diesem Jahr bereits über 300 Tierversuchsvorhaben eingereicht; im gesamten Vorjahr waren es 449. Angaben zur Zahl der Versuchstiere in dem Bundesland fehlen. Bundesweit gibt es knapp drei Millionen Versuchstiere, darunter zweieinhalb Millionen Mäuse und Ratten. Deutlich seltener finden sich Hunde (2.500) und Affen (1.800) in deutschen Versuchslaboren.

Foto: Der Bundesverband der Tierversuchsgegner “Menschen für Tierrechte” feiert die Entscheidung vor dem Düsseldorfer Landtag


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