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Missbräuchlicher Werkvertrag bei der Heinrich-Böll-Stiftung

Berlin (csr-news) – Die den Grünen nahestehende Heinrich-Böll-Stiftung hat laut Arbeitsgericht Berlin einen Werkvertrag missbraucht. Nach einem Bericht der FAZ auf ihrer Online-Plattform hatte ein Mitarbeiter geklagt, der bei einem Unternehmen für Besucherservice angestellt ist und der bei der Heinrich-Böll-Stiftung für Umbauarbeiten zur Vorbereitung von Veranstaltungen eingesetzt wurde. Beide Seiten einen Werkvertrag vereinbart, der seiner Natur nach einen flexibleren und kostengünstigeren Mitarbeitereinsatz ermöglicht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mitarbeiter seine Arbeit in eigener Verantwortung gestaltet, was aber nur für einen Teil der erbrachten Leistungen zutraf. Die Geschäftsführerin der Heinrich-Böll-Stiftung, Livia Cotta, erklärte: “Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wir werden die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen.” Der Vorgang erregte Aufsehen, weil die Grünen im Wahlkampf Front gegen diese Beschäftigungsform machen.


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