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Bericht: Korruption in Bildung und Wissenschaft

In vielen Ländern dieser Welt stellt Korruption für den Zugang zu Bildung ein echtes Hindernis dar. Für Deutschland gilt dies nicht, das deutsche Bildungswesen gilt als wenig korruptionsanfällig. Der Globale Korruptionsbericht 2013 von Transparency International ist dem Schwerpunktthema Bildung gewidmet. In Deutschland fällt der Umgang mit Doktortiteln als Schwachpunkt auf.

Berlin (csr-news) >  In vielen Ländern dieser Welt stellt Korruption für den Zugang zu Bildung ein echtes Hindernis dar. Für Deutschland gilt dies nicht, das deutsche Bildungswesen gilt als wenig korruptionsanfällig. Der Globale Korruptionsbericht 2013 von Transparency International ist dem Schwerpunktthema Bildung gewidmet. In Deutschland fällt der Umgang mit Doktortiteln als Schwachpunkt auf.

Wenn man sich am Umfang des Berichts orientiert, dann muss Korruption in Bildung und Wissenschaft ein gewichtiges Thema sein. Auf mehr als 440 Seiten wird in über 70 Berichten die Korruption in Schulen und Universitäten untersucht. Auch wenn Deutschland auf den ersten Blick in diesem Punkt als nicht besonders anfällig gilt, so zeigen sich auch hier Schwachstellen. Weltweit betrachtet kann Korruption den Zugang zu Bildung erschweren und damit vielen Menschen ein wichtiges Menschenrecht verwehren. Der Bericht von Transparency International kommt zu dem Schluss, dass das Bildungswesen vor allem in den Ländern korruptionsanfällig ist, in denen der Rechtsstaat sowie Transparenz- und Rechenschaftsmechanismen schwach ausgebildet sind. Gleichwohl spielt das Bildungswesen eine zentrale Rolle in der Vermittlung von Werten und kann somit korruptive Strukturen verfestigen oder aufbrechen. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Wer Korruption in der Schule oder Hochschule als selbstverständlich erlebt, wird sie auch im späteren Leben nicht anprangern. Wir müssen daher alles dafür tun, dass das deutsche Bildungswesen auch zukünftig wenig korruptionsanfällig bleibt. Wichtig ist es auch, Integrität und Korruptionsbekämpfung noch viel stärker in den Lehrplan von Schulen und Hochschulen zu integrieren“. Ein Aspekt ist dabei die klare Regelung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen. Der Stifterverband der Deutschen Wissenschaft hat auf den zunehmenden Trend der Ökonomisierung der Wissenschaft beispielsweise mit der Verabschiedung eines „Code of Conduct“ reagiert. Er schreibt unter anderem vor, dass Geldgeber keinen Einfluss auf Forschung, Lehre und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse nehmen dürfen und dass der Förderer keinen Anspruch auf die Verwertung der Ergebnisse hat. Aber es geht noch mehr, nach den Vorstellungen von Transparency Deutschland sollten Kooperationsverträge zwischen Wissenschaft und Wirtschaft offen zugänglich sein. Eine Forderung, wie sie auch von den Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder erhoben wird. In der Praxis wird diese Freizügigkeit nicht immer gewährt. Aktuell wehren sich die Universität Köln und der Chemiekonzern Bayer noch erfolgreich gegen die Veröffentlichung ihres Kooperationsvertrags, weil das Informationsfreiheitsgesetz NRW nicht für den Bereich Forschung, Wissenschaft und Lehre gilt.

Die Themen des Korruptionsberichts sind aber weitaus vielfältiger, Sie befassen sich neben der Einflussnahme auf Forschung und Wissenschaft unter anderem auch mit Korruption in Aufnahmeverfahren oder bei der Vergabe von Zensuren sowie Vorteilsgewährung unter Lehrern und Professoren. In Deutschland ist es der Umgang mit Doktortitel, der im Bericht ausführlicher behandelt wird. Es sind die immer wieder auftauchenden Plagiatsfälle prominenter Persönlichkeiten, die dass Vertrauen in die Integrität der Verleihung von Doktortiteln geschwächt haben. Sebastian Wolf von der Universität Konstanz hat dazu einen Aufsatz verfasst und einige Empfehlungen abgegeben, etwa dass die Verleihung von Ehrendoktortiteln nicht im Zusammenhang mit Spenden- oder Sponsoringaktivitäten der Hochschule stehen darf. Hintergrund dafür ist die Verleihung des Ehrendoktortitels an Carsten Maschmeyer, ehemaliger Vorsitzender des Finanzdienstleisters AWD, durch die Universität Hildesheim.

Maschmeyer hatte zwar zuvor 500.000 Euro an die Universität Hildesheim gespendet, eine Absprache zwischen ihm und der Universität konnten allerdings nicht nachgewiesen werden. Wolf schreibt, dass von den rund 25.000 Doktortiteln die jedes Jahr in Deutschland verliehen werden, bei etwa 600 Doktoranden unzulässige Mittel zum Einsatz kommen. Neben Plagiaten war dies in der Vergangenheit auch der Einsatz sogenannter Promotionsberater, die für die Betreuung von Dissertationen bezahlt wurden. Wolf empfiehlt diese Art der Dienstleistung komplett zu verbieten und darüber hinaus auch Maßnahmen zu ergreifen, die das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Doktorand und Betreuer abschwächen und somit Missbrauch einschränken.


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