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Minamata-Konvention begrenzt Quecksilberausstoß

Berlin (csr-news) – Ein internationales Abkommen zur Reduzierung der globalen Quecksilberemissionen haben am Donnerstag 91 Länder auf einer UN-Konferenz im japanischen Minamata gezeichnet – darunter auch Deutschland. Das multilaterale Umweltabkommen – “Minamata-Konvention” genannt – soll weltweit den Ausstoß von Quecksilber eindämmen. Ab 2020 ist es danach verboten, quecksilberhaltige Produkte – zum Beispiel bestimmte Leuchtmittel oder Thermometer – zu produzieren oder zu verkaufen. Für die Lagerung und Entsorgung von Quecksilber-Abfällen gelten dann strenge Auflagen und nach dem Inkrafttreten der Konvention dürfen in Vertragsstaaten keine neuen Quecksilberminen eröffnet werden. Zudem verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten zu Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter im kleingewerblichen Goldbergbau. In Kraft tritt die Konvention mit der Ratifizierung durch den 50. Unterzeichnerstaat, was fünf Jahre dauern kann.

Im japanischen Minamata, vom 8. bis 11. Oktober Austragungsort der UN-Konferenz, kam es Mitte der 50er Jahre zu einem folgenschweren Quecksilberunglück: Das japanische Chemieunternehmen Chisso leitete quecksilberhaltiges Abwasser in die Minamata-Bucht, mehrere tausend Menschen wurden durch das Schwermetall vergiftet.


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