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Die Sicht eines Dompteurs auf Wildtierverbote im Zirkus

Dominic Fischer ist Tigerdompteur im Zirkus René und Patricia Althoff. Mit seinen acht Tigern und fünf Löwen ist das 35-köpfige Familienunternehmen nach eigenen Angaben der einzige europäische Zirkus mit zwei kompletten Raubtiernummern. “Wir wollen doch mit den Tieren arbeiten, dazu müssen wir uns gut um sie kümmern”, sagt Fischer zu der Frage, wie es den Großkatzen in seinem Unternehmen ergeht.

Hückeswagen (csr-news) – Dominic Fischer ist Tigerdompteur im Zirkus René und Patricia Althoff. Mit seinen acht Tigern und fünf Löwen ist das 35-köpfige Familienunternehmen nach eigenen Angaben der einzige europäische Zirkus mit zwei kompletten Raubtiernummern. “Wir wollen doch mit den Tieren arbeiten, dazu müssen wir uns gut um sie kümmern”, sagt Fischer zu der Frage, wie es den Großkatzen in seinem Unternehmen ergeht.

Aktivisten von Peta erlebt Dominic Fischer vor der Zirkuskasse beim Verteilen von Flugblättern. Die Tierschutzorganisation setzt sich für ein gesetzliches Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen ein. Der lange Aufenthalt in engen Transportwagen führe häufig zu Erkrankungen, Verhaltensstörungen und auch zu Todesfällen, heißt es von den Verbotsbefürwortern. Das Anliegen findet politisches Gehör: Im November 2011 hatte sich der Bundesrat für ein Haltungsverbot von Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde und Affen in Wanderzirkussen ausgesprochen. Ein Wildtierverbot besteht in einigen europäischen Ländern, beispielsweise in Österreich. Nach der Absichtserklärung der Länderkammer ist in Deutschland allerdings wenig geschehen. Einzelne Kommunen haben seither beschlossen, Zirkussen mit Wildtieren keine Standflächen mehr zur Verfügung zu stellen.

Dominic Fischer hält die Forderung für völlig unberechtigt. An jedem Standort werde die Unterbringung der Zirkustiere veterinärmedizinisch abgenommen. Zudem würden die Tiere durch die Dressur regelmäßig außerhalb ihrer Käfige beschäftigt und gefordert. Und in jedem Tier stecke so viel Zeit und Ausbildung, dass sich ein Zirkus schon aus Eigeninteresse alle Mühe mit dessen Gesundheit geben werde. Mehr als zwei Jahre lang werden die Großkatzen täglich trainiert, bevor die erste Nummer aufgeführt werden kann.

Für die Gäste des Zirkus René und Patricia Althoff am zurückliegenden Wochenende in Hückeswagen waren die Dompteur-Nummern auf jeden Fall ein Höhepunkt der Vorstellungen.


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Kommentar

  • Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland richtet sich nach den Art. 76 ff. Grundgesetz. Neben dem Bundestag und der Bundesregierung kann auch der Bundesrat eine Gesetzesinitiative einbringen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist es jederzeit möglich, dass dieser Vorschlag im Bundestag abgelehnt oder nicht weiterverfolgt wird. Eine Pflicht zum Erlass des Gesetzes besteht nicht.
    Dennoch war der Bundestag nach diversen Anhörungen zum Thema in den letzten Jahren, auch im Jahr 2009 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.05.2009 (Drucksache 16/12864), nicht untätig. Das Thema „Wildtierverbot in Zirkussen“ wurde in der 220. Bundestagssitzung zur Beratung an folgende Ausschüsse überwiesen (Plenarprotokoll 16/220): Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (federführend); Ausschuss für Wirtschaft und Technologie; Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Der federführende Ausschuss hat am 13.05.2009 nach Beratung den Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in seiner Beschlussempfehlung an den Bundestag abgelehnt (Drucksache 16/13206). Der Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18.06.2009 nach Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ohne erneute Aussprache ein Wildtierverbot in Zirkussen abgelehnt (Plenarprotokoll 16/227). Alle Dokumente sind auf der Homepage des Deutschen Bundestages einsehbar (www.bundestag.de). Das Prozedere wiederholte sich im Jahre 2010. Die dazu gehörenden Drucksachen findet man unter folgenden Nummern: 17/2146 Antrag, 17/51 Überweisung Ausschüsse, 17/5197 Beschlussempfehlung Ausschuss, Beschluss Bundestag 17/100. Und auch im Jahr 2011 wurde ein erneuter Verbotsantrag vom Bundestag abgelehnt.
    Eigentlich gibt es also mittlerweile schon drei Beschlüsse, nur wollen Peta, Die Grünen und andere Parteien diese nicht akzeptieren. Daher erhöhen Peta und andere dubiose Vereinigungen mit viel Scheinprominenz den Druck auf Ministerien, Abgeordnete und Kommunalpolitiker und benutzen dazu die Medien. O. g. Organisationen werden sich immer und immer wieder auf die Bundesratsbeschlüsse aus den Jahren 2003 und 2011 berufen und versuchen den Bundestag und seine Mitglieder unter Druck zu setzen.

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