Nachrichten

Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen

Die EU soll einen Fahrplan zum Schutz der Grundrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) aufstellen, so entschied das Parlament in einer Entschließung am Dienstag. Eine EU-weite LGBT-Umfrage der Agentur für Grundrechte aus dem Jahr 2013 hat gezeigt, dass sich 47% aller LGBT-Menschen diskriminiert oder belästigt fühlen und 26% in den vergangenen fünf Jahren körperlich angegriffen oder mit Gewalt bedroht wurden.

Straßburg (csr-news) > Die EU soll einen Fahrplan zum Schutz der Grundrechte von lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen (LGBTI) aufstellen, so entschied das Parlament in einer Entschließung am Dienstag. Eine EU-weite LGBT-Umfrage der Agentur für Grundrechte aus dem Jahr 2013 hat gezeigt, dass sich 47% aller LGBT-Menschen diskriminiert oder belästigt fühlen und 26% in den vergangenen fünf Jahren körperlich angegriffen oder mit Gewalt bedroht wurden.

“Homophobie darf in Europa nicht mehr toleriert werden. So viele von uns lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen haben lange genug in Angst gelebt. Angst davor, auf der Straße die Hände zu halten, beschimpft zu werden oder Angst davor, aus unseren Häusern, Schulen oder Jobs geworfen zu werden. In meinem Bericht steht, dass die EU handeln muss, damit auch wir in den Genuss der in der EU für alle Menschen geltenden Rechte kommen”, sagte die Berichterstatterin Ulrike Lunacek. In einer Entschließung, die mit 394 Stimmen, 176 Gegenstimmen und 72 Enthaltungen angenommen wurde, bedauert das Parlament, dass die Grundrechte von LGBTI-Personen in der EU noch immer nicht uneingeschränkt geachtet werden und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und EU-Agenturen auf, gemeinsam eine umfassende Politik zum Schutz der Grundrechte von LGBTI-Personen zu erarbeiten, d. h. einen Fahrplan, eine Strategie oder einen Aktionsplan, ähnlich anderer bestehender EU-Strategien gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit oder einer Behinderung. Die Abgeordneten haben mehrere Themen und Ziele vorgeschlagen, die in diesem Fahrplan Beachtung finden sollten, unter anderem in den folgenden Bereichen: Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Waren und Dienstleistungen, Familie und Freizügigkeit, freie Meinungsäußerung, Hassverbrechen, Asyl und Außenbeziehungen. Die Entschließung verdeutlicht, dass diese umfassende Politik die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berücksichtigen muss.

Familien und Freizügigkeit

Die Kommission sollte Leitlinien erstellen, um sicherzustellen, dass das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich frei im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen, sowie das Recht auf Familienzusammenführung umgesetzt werden. Nur so können “alle nach dem einzelstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten gesetzlich anerkannten Formen der Familie geachtet werden”.

Schutz vor Mobbing

Im Bereich der Bildung sollte die Kommission die Gleichbehandlung aller Menschen fördern und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität einer Person mithilfe ihrer Jugend- und Bildungsprogramme bekämpfen, so der Text. Sie sollte zudem den Austausch bewährter Verfahren in der formalen Bildung unter den Mitgliedstaaten erleichtern, unter anderem durch Lehrmaterialien und durch Maßnahmen zum Schutz vor Mobbing und Diskriminierung, und zwar auf unverbindliche Weise.

Transgender-Personen

Die Abgeordneten fordern, die Mitgliedstaaten sollen “Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit einführen bzw. überprüfen, damit das Recht der Transgender-Personen auf Würde und körperliche Unversehrtheit uneingeschränkt geachtet wird”, zum Beispiel, indem sie gegebenenfalls den Sterilisierungszwang abschaffen. Sie verlangen weiterhin, dass die Kommission innerhalb der Weltgesundheitsorganisation weiterhin daran arbeiten sollte, dass Transgender-Personen nicht mehr als psychisch gestört betrachtet werden.

Hassverbrechen

Der aktuelle Rahmenbeschluss zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch strafrechtliche Sanktionen sollte überarbeitet werden und auch Vorurteilskriminalität und Aufstachelung zum Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität umfassen, so das Parlament.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner