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EU: CSR-Berichtspflicht für Unternehmen über 500 Mitarbeiter findet Zustimmung und Kritik

Unternehmen in der EU mit über 500 Mitarbeitern sollen künftig zu Nachhaltigkeitskriterien berichten müssen. Die Verpflichtung soll nur Unternehmen mit einer besonderen öffentlichen Bedeutung betreffen, so sieht es ein von der griechischen Ratspräsidentschaft und Vertretern des Europäischen Parlaments ausgehandelter Kompromiss vor, dem der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) am Mittwoch zustimmte. CSR NEWS hat dazu erste Stellungnahmen aus Verbänden, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft eingeholt.

Brüssel (csr-news) – Unternehmen in der EU mit über 500 Mitarbeitern sollen künftig zu Nachhaltigkeitskriterien berichten müssen. Die Verpflichtung soll nur Unternehmen mit einer besonderen öffentlichen Bedeutung betreffen, so sieht es ein von der griechischen Ratspräsidentschaft und Vertretern des Europäischen Parlaments ausgehandelter Kompromiss vor, dem der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) am Mittwoch zustimmte. CSR NEWS hat dazu erste Stellungnahmen aus Verbänden, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft eingeholt.

Nach der Vereinbarung sollen insbesondere Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen berichtspflichtig werden. Diese sollen zu Maßnahmen und Risiken in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen, Achtung der Menschenrechte, Anti-Korruption und Diversity Stellung nehmen – oder begründen, warum einzelne dieser Themen für sie nicht relevant sind. Die Zustimmung des Europa-Parlaments und des Rates der Europäischen Union gilt als sicher.

Smarte Bestimmung mit Gestaltungsspielraum

Zufrieden mit der Verlautbarung aus Brüssel äußerte sich die Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Global Reporting Initiative (GRI), Teresa Fogelberg. Mit 6.000 Unternehmen werde eine große Gruppe in die Berichtspflicht einbezogen. „Es ist eine ‚smartes‘ Bestimmung, die berichtspflichtigen Unternehmen einen Gestaltungsraum bietet: Diese können für sie nicht relevante Themen bei der Berichterstattung ausklammern“, so die GRI-Expertin. Wichtig sei die Einigung aber auch für die Europäische Union: „Von dieser Entscheidung geht das Signal aus, dass sich die Europäische Union in einer so wichtigen Frage auf eine gemeinsame Position verständigen kann.“ Weiter sagte Fogelberg mit Blick auf die kritische Diskussion zur Berichtspflicht in Deutschland: „Für die vielen nachhaltig wirtschaftenden deutschen Unternehmen ist diese Entscheidung ein großer Schritt vorwärts, denn sie können eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie darüber auch berichten.“

In Vertrauen investieren

Auch der Leipziger Wirtschaftsethiker Prof. Andreas Suchanek begrüßte die Entwicklung: „Nachhaltigkeitsberichterstattung hilft Vertrauen zu stärken. Vertrauensbeziehungen sind für Unternehmen durch die internationalen und vielschichtigen Beziehungsgeflechte zugleich wichtiger und schwieriger geworden“, sagte Suchanek. Eine Investition in Vertrauen verbessere Kooperationschancen und reduziere Risiken. Suchanek weiter: „Dabei müssen wir im Blick behalten, dass dies erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordert.“ Wissenschaft und andere Stakeholdergruppen seien gefordert, sich dabei konstruktiv einzubringen.

Aus dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) war zu hören, dass der Entwurf als ein vernünftiger Kompromiss eingeschätzt wird. Eine offizielle Stellungnahme wird es von dort erst nach Verabschiedung der Richtlinie im Europa-Parlament geben.

Der falsche Weg

Ablehnend äußerte sich der stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutsche Industrie- und Handelskammertages, Achim Dercks: “Das ist mit Blick auf die Motivation der Unternehmen und die Grundidee von CSR der falsche Weg”, so Dercks zu der CSR-Berichtspflicht. Durch diese Verpflichtung steige für die betroffenen Unternehmen der mit der Lageberichterstattung verbundene Aufwand. Positiv sei, dass Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter von der Berichtspflicht ausgenommen sein. „Kleinere Unternehmen können aber immer noch über die Geschäftsbeziehungen erfasst werden“. Dercks weiter: „Wichtig ist es, das stetig wachsende freiwillige Engagement der Unternehmen weiter zu stärken, den Austausch über gute Beispiele zu unterstützen und die engagierten Unternehmen zu belohnen“.

Unternehmen in Rechtsabteilungen gedrängt

Sowohl Zustimmung als auch Kritik kommt vom Geschäftsführer des Unternehmenszusammenschlusses future, Udo Westermann: “Wir begrüßen, dass die untere Grenze für die Berichtspflicht auf 500 Mitarbeiter hochgesetzt wurde. Zugleich bedauern wir die Begrenzung auf börsennotierte Unternehmen und Finanzdienstleister.“ Die Größe eines Unternehmens sei ein wichtigerer Indikator für dessen gesellschaftliche Bedeutung als eine Notierung an der Börse. Zudem äußerte Westermann die „Sorge, dass Unternehmen, die nicht schon Berichte schreiben, in ihre internen Rechtsabteilungen und in externe Beratung gedrängt werden.“ Unternehmen müssten verstehen, dass es um die Integration von Nachhaltigkeit in das Management und nicht zuerst um einen Bericht gehe. Dazu helfe eine Berichtspflicht aber nicht. future werde Lernworkshops anbieten, die Unternehmen bei der strategischen Integration von Nachhaltigkeit unterstützen. Dass Unternehmen allzu schnell von einer Berichtspflicht betroffen werden, erwartet Westermann nicht: „Es ist eine Richtlinie und keine Verordnung, die Umsetzung wird mindestens zwei Jahre dauern.“

Pflicht mit vielen Schlupflöchern

Transparency International (TI) Deutschland kritisiert ebenfalls den Zuschnitt der Berichtspflicht auf Finanzmarktakteure. „Es ist unerfindlich, warum das Verhalten und die Wirkungen von nicht-börsennotierten Unternehmen im ökologischen und sozialen Bereich nicht von öffentlichem Interesse sein sollten“, sagte TI-Experte Manfred zur Nieden. Zwar könne eine Berichterstattung den Unternehmen helfen, über Nachhaltigkeit nachzudenken und Risiken zu erkennen, und Nachhaltigkeitsberichte könnten das Vertrauen der Bürger in Unternehmen und die Wirtschaft stärken. „Der jetzt gebilligte Kompromiss ist allerdings dazu kaum geeignet. Er enthält eine Reihe von Schlupflöchern, macht keine klaren Vorgaben für die Berichterstattung und lässt es an Prüfungsmechanismen und Sanktionsmöglichkeiten fehlen“, so zur Nieden. Die EU-Kommission solle nun baldmöglichst die vorgesehenen “Orientierungshilfen” für das Erstellen von Berichten vorlegen, forderte der TI-Experte.

Wirkungsloses Breitbandtherapeutikum

Die Konzentration der Berichtspflicht auf börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitutionen sieht der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE), Prof. Joachim Fetzer, dagegen positiv: „Wenn überhaupt, dann so.“ Der Entwurf „fokussiert auf das vermeintliche Informationsinteresse der Kapitalmärkte. Damit wären die ganzen Familienunternehmen raus“, sagte Fetzer weiter. Der DNWE-Vorstand zweifelt allerdings daran, dass die allgemein gehaltene Richtlinie – einem „Breitbandtherapeutikum“ vergleichbar – gesellschaftliche Wirkung entfalten wird. Unternehmen könnten zu der Annahme verleitet werden: „Wenn der Fragebogen abgearbeitet ist, haben wir unsere Pflicht erfüllt. Eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema ist nicht nötig.“ Die Öffentlichkeit profitiere von einer unspezifischen Berichtspflicht wenig. Fetzer: „Eine Richtlinie, die eine solche breite Berichterstattung ermöglicht, schafft keine Vergleichbarkeit und Transparenz.“ Sie verschaffe dem Gesetzgeber lediglich ein Alibi: „Die Politik kann sagen: Wir haben was getan“, sagte Fetzer.

Schutz von Menschenrechten zurückgesetzt

Germanwatch und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung kritisierten die fehlende Verbindlichkeit in dem Brüsseler Kompromissvorschlag und verweisen auf die Verantwortung der deutschen Politik. „Die Bundesregierung hat mit ihrer Enthaltung den Schutz von Menschenrechten und Umwelt offensichtlich hinter die Interessen von Unternehmen zurückgestellt“, so der Germanwatch-Vorstandsvorsitzende Klaus Milke in einem Pressestatement. Anders als im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission sollen große Unternehmen nun nicht in ihren Lageberichten, sondern in einer beliebigen Form über Risiken für Umwelt, Menschenrechte und soziale Aspekte berichten müssen. Auch die Reduzierung der Berichtspflicht auf börsennotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen sehen Germanwatch und das CorA-Netzwerk kritisch.

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