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Neue Transparenzregeln für die soziale Verantwortung großer Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die von öffentlichem Interesse sind, sollen zukünftig relevante soziale und ökologische Informationen in ihren Lageberichten offenlegen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) hat am Mittwoch eine entsprechende Vereinbarung zwischen der griechischen Ratspräsidentschaft und Vertretern des Europäischen Parlaments über den Entwurf einer Richtlinie für das CSR-Reporting von Großunternehmen gebilligt. Von der Vereinbarung sind schätzungsweise rund 6000 Unternehmen in der Europäischen Union betroffen.

Brüssel (csr-news) > Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die von öffentlichem Interesse sind, sollen zukünftig relevante soziale und ökologische Informationen in ihren Lageberichten offenlegen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) hat am Mittwoch eine entsprechende Vereinbarung zwischen der griechischen Ratspräsidentschaft und Vertretern des Europäischen Parlaments über den Entwurf einer Richtlinie für das CSR-Reporting von Großunternehmen gebilligt. Von der Vereinbarung sind schätzungsweise rund 6000 Unternehmen in der Europäischen Union betroffen.

Danach müssen betroffene Unternehmen Informationen über Maßnahmen, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umweltfragen, soziale und mitarbeiterbezogene Aspekte, die Achtung der Menschenrechte, Anti- Korruption und Bestechung sowie Fragen zur Vielfalt in Aufsichtsräten offenlegen. Michel Barnier, EU-Kommissar für den Binnenmarkt und Dienstleistungen, zeigte sich erfreut über diesen Schritt. “Europa braucht moderne und nützliche Regeln für die Transparenz der nicht- finanziellen Informationen von bestimmten großen Unternehmen“, so Barnier. „Dies ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Schaffung von mehr Arbeitsplätzen“. Unternehmen sind demnach von öffentlichem Interesse, wenn ihre Tätigkeit, ihr Unternehmensstatus und ihre Größe von erheblicher Bedeutung sind. Das trifft regelmäßig auf Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen zu. Die Berichtspflicht umfasst eine Beschreibung der Maßnahmen, Ergebnisse und der Risiken in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerfragen, Achtung der Menschenrechte, Anti-Korruption und Diversity. Werden einzelne der Themen in einem Unternehmen nicht behandelt, so muss die Erklärung Angaben über die Gründe enthalten.

Im Hinblick auf die Anwendung von Berichtsstandards wird den Unternehmen freigestellt, ob sie die Angaben innerhalb ihres Geschäftsberichts oder in einem separaten Bericht machen wollen, etwa angelehnt an den UN Global Compact, die ISO 26000 oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Die Angaben können auf Konzernebene gemacht werden. Konkretere Vorgaben wurden für das Thema Diversity gemacht. Die Informationen zur Diversitypolitik in den Führungsgremien sollten Alter, Geschlecht, Ausbildung und beruflichen Hintergrund der Personen enthalten. Zudem sollten Angaben über Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse der Diversitypolitik gemacht werden. Auch hier müssen fehlende Angaben erläutert werden. Der derzeitige Präsident des Rates für Wettbewerbsfähigkeit, der griechische Minister für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Kostas Hatzidakis sagte: „Corporate Social Responsibility ist ein grundlegendes Werkzeug für die Produktivität von Unternehmen und trägt zu intelligentem und nachhaltigem Wachstum bei. Sie bietet einen Mehrwert für Aktionäre, für die Bürger aber auch für andere Stakeholdergruppen“. Nun muss dem Entwurf noch durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament formal zugestimmt werden, was voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen geschehen wird.

 


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