Nachrichten

Ungenügende Transparenz bei der Managervergütung öffentlicher Unternehmen

Leipzig (csr-news) > Immer häufiger wird der Ruf nach Transparenz laut bei der Vergütung von Managern in öffentlichen Unternehmen. Auf Bundesebene sind inzwischen viele Gehälter offengelegt. “Bei den öffentlichen Unternehmen auf kommunaler Ebene sieht das vielfach noch anders aus. In Leipzig und Dresden beispielsweise ist aktuell festzustellen: Fehlanzeige bei der Vergütungstransparenz, bis auf eine Leipziger Ausnahme”, sagt Ulf Papenfuß, Juniorprofessor für Public Management an der Universität Leipzig. Sein Plädoyer: “Die Regelungen hierzu sollten bei öffentlichen Unternehmen nicht hinter den Anforderungen zurückbleiben, welche die Politik für börsennotierte Unternehmen bereits 2005 gesetzlich festgeschrieben hat. Und die Grundsätze guter Unternehmensführung sollten im Alltag noch mehr gelebt werden.” Über das Thema “Public Corporate Governance” sprach Papenfuß kürzlich bei seiner Antrittsvorlesung vor zahlreichen Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Er zeigte die Bedeutung von und den Forschungsbedarf zu öffentlichen Unternehmen, in denen auf kommunaler Ebene im Schnitt inzwischen rund die Hälfte der Beschäftigten der öffentlichen Hand tätig sei. Zudem liege häufig mehr als die Hälfte der Verschuldung nicht im Kernhaushalt, sondern in den öffentlichen Unternehmen. Gerade deshalb sei der Wunsch nach Transparenz aufgrund der Anforderungen im Umgang mit Steuergeldern hier “nachvollziehbarer denn je”.

Die Stadt Leipzig habe das erkannt und wie zuvor andere Städte im November 2013 einen “Public Corporate Governance Kodex” verabschiedet. Entsprechende Überlegungen gebe es in Sachsen auch auf Landesebene. Ein solcher Kodex sei eine Zusammenstellung von bewährten Grundsätzen verantwortungsvoller Unternehmensführung und -aufsicht, “vereinfacht gesagt geht es um Spielregeln guter Unternehmensführung”. Im Leipziger Corporate Governance Kodex heißt es: “Die Gesamtvergütung eines jeden Mitglieds der Geschäftsführung soll individualisiert und aufgeteilt nach fixen und variablen Vergütungsbestandteilen unter Namensnennung im Anhang zum Jahresabschluss offengelegt werden.” Diese Regelung müsse nun allerdings gleich bei der aktuell laufenden Aufstellung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 unbedingt erstmals umgesetzt werden. “Empirische Studien zu anderen Bereichen zeigen, dass allein die Regelung auf dem Papier nicht reicht. Sie muss zeitnah auch gelebt werden”, sagt Papenfuß. In Nordrhein-Westfalen gebe es seit 2009 ein Transparenzgesetz zur personenbezogenen Offenlegung der Managervergütung und dennoch würden aktuell bei den 100 größten öffentlichen Unternehmen nur bei knapp der Hälfte entsprechende Informationen zur Vergütung veröffentlicht. Ähnliche Gesetze existieren z.B. in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Für börsennotierte Unternehmen besteht hingegen bereits seit 2005 bundesweit eine weitreichende gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Vorstandsvergütung.

Die in der Gesetzesbegründung von Nordrhein-Westfalen formulierten Anforderungen sind für Ulf Papenfuß “der Maßstab, dem alle öffentlichen Unternehmen in Deutschland gerecht werden müssen”. So heißt es dort: “Finanzieren sich Unternehmen der öffentlichen Hand aus öffentlichen Mitteln oder trägt die öffentliche Hand das Risiko unternehmerischen Handelns, kommt dem Informationsanspruch der Allgemeinheit ein besonderer Stellenwert zu. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen berechtigten Anspruch darauf zu erfahren, wofür die öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Personalkosten in öffentlichen Unternehmen, also die Frage, welche Vergütungen Vorstände und Geschäftsführer sowie die Mitglieder von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen für ihre Tätigkeit erhalten.” In den nächsten Jahren will Papenfuß zusammen mit Kooperationspartnern aus Wissenschaft und Praxis sowohl international als auch in der Region Mitteldeutschland in Forschung und Lehre an den verschiedenen gesellschaftspolitisch und ökonomisch relevanten Themen der verantwortungsvollen Steuerung, Führung und Aufsicht öffentlicher Unternehmen arbeiten.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner