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Umwelt- und Sozialangaben werden Pflicht in Geschäftsberichten großer Unternehmen

Das Europäische Parlament hat heute einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse bei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Bekämpfung von Korruption sowie zur Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Brüssel (csr-news) > Das Europäische Parlament hat heute einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse bei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Bekämpfung von Korruption sowie zur Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier erklärte nach der Abstimmung in Straßburg: „Unternehmen, Anleger und breite Öffentlichkeit werden von dieser verbesserten Transparenz profitieren. Gesellschaften, die schon heute Angaben zu ihren finanziellen und nichtfinanziellen Geschäftsergebnissen veröffentlichen, nehmen bei ihrer Entscheidungsfindung eine längerfristige Sichtweise ein. Sie haben niedrigere Finanzierungskosten, können talentierte Mitarbeiter für sich gewinnen und auch halten und sind letztlich erfolgreicher. Dies ist für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Schaffung von Arbeitsplätzen von großer Bedeutung. Die besten Praktiken sollten Standard werden.” Den neuen Regeln zufolge  müssen Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern in ihrem Jahresbericht relevante und wesentliche Angaben zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen. Der gewählte Ansatz stellt sicher, dass die Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden. Statt eines detaillierten „Nachhaltigkeitsberichts“ reichen knappe Informationen, die notwendig sind, um sich ein Bild von Entwicklung, Geschäftsergebnissen oder Lage einer Gesellschaft zu machen. Sind Angaben über einen bestimmten Bereich für eine Gesellschaft nicht relevant, müsste diese nicht darüber berichten, sondern lediglich angeben, warum dies so ist. Die Richtlinie ist von einer nicht-preskriptiven Grundhaltung geprägt und lässt den Unternehmen erheblichen Spielraum, relevante Informationen so zu veröffentlichen, wie sie es für sinnvoll halten. Gesellschaften können sich auf internationale oder nationale Leitlinien stützen, die sie für geeignet halten (z. B. „Global Compact“ der Vereinten Nationen, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex). Was die Transparenz im Hinblick auf die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen angeht, so müssten große börsennotierte Gesellschaften Angaben zu ihrer Diversitätspolitik machen und dabei die Aspekte Alter, Geschlecht, geografische Vielfalt sowie Bildungs- und Berufshintergrund abdecken. Offenzulegen wären die Ziele der Diversitätspolitik, die Art und Weise ihrer Umsetzung und die erzielten Ergebnisse. Gesellschaften ohne Diversitätspolitik müssten angeben, warum sie darauf verzichten. Die Mitgliedstaaten müssen dem Gesetzesvorschlag formell noch zustimmen. Damit ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Laut der Richtlinie soll die Kommission bis 2018 auch einen Bericht vorlegen, ob von Unternehmen verlangt werden soll, offenzulegen, wie viel Steuern sie in jedem einzelnen Land zahlen und wieviel Subventionen sie bekommen.

Nach den derzeit noch geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Vierten Gesellschaftsrechtrichtlinie über den Jahresabschluss, können Unternehmen selbst entscheiden, ob sie bestimmte Informationen über ökologische, soziale und andere Aspekte ihrer Tätigkeit veröffentlichen. Die Anforderungen der bestehenden Rechtsvorschriften haben sich jedoch als unklar und ineffektiv erwiesen und wurden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich angewandt. Derzeit legen weniger als 10 Prozent der größten Unternehmen in der EU regelmäßig entsprechende Informationen offen. Mit der Zeit haben manche Mitgliedstaaten Angabepflichten eingeführt, die über die Anforderungen der Vierten Gesellschaftsrechtrichtlinie hinausgehen. So hat das Vereinigte Königreich 2006 Rechtsvorschriften eingeführt, die jetzt aktualisiert werden. Schweden führte entsprechende Vorschriften 2007 ein, Spanien 2011. Im selben Jahr aktualisierte Dänemark seine Vorschriften, während in Frankreich die letzte Aktualisierung im Mai 2012 erfolgte. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält die Pläne der EU, gesetzliche CSR-Berichtspflichten einzuführen, für nicht erforderlich. „In den letzten Jahren ist die Zahl der Unternehmen in Deutschland, die auf rein freiwilliger Basis jährliche Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte veröffentlichen, ständig gestiegen“, sagte Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI, anlässlich der Abstimmung im Europäischen Parlament. Immerhin fielen aber die bürokratischen und finanziellen Belastungen des Vorhabens insbesondere auf den industriellen Mittelstand deutlich geringer aus als befürchtet. Es bestehe aber trotzdem die Gefahr, dass auch auf Unternehmen, die von der Richtlinie nicht erfasst sind, als Teil der Wertschöpfungskette Mehrbelastungen zukommen werden. „Entscheidend wird jetzt die Umsetzung durch die Bundesregierung sein. Sie muss die Mehrbelastungen für deutsche Unternehmen auf ein Minimum reduzieren“, sagte Lösch.

 FAQs der Europäischen Kommission in englischer Sprache


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