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DCGK – Regulatorischen Fehlentwicklungen entgegenwirken

Vertrauen in die Führung deutscher Unternehmen stärken, das ist die Aufgabe des Deutschen Corporate Governance Kodex. In dieser Woche hat sich die Regierungskommission auf ihrer diesjährigen Konferenz getroffen und mit Themen wie Managergehälter und Frauenquote beschäftigt. In Zukunft sollen weniger Empfehlungen gegeben werden, stattdessen will man Regulierungsinitiativen Dritter stärker analysieren und kommentieren.

Berlin (csr-news) > Vertrauen in die Führung deutscher Unternehmen stärken, das ist die Aufgabe des Deutschen Corporate Governance Kodex. In dieser Woche hat sich die Regierungskommission auf ihrer diesjährigen Konferenz getroffen und mit Themen wie Managergehälter und Frauenquote beschäftigt. In Zukunft sollen weniger Empfehlungen gegeben werden, stattdessen will man Regulierungsinitiativen Dritter stärker analysieren und kommentieren.

„Viele Regelungsinitiativen, gerade auch aus dem europäischen Bereich, berühren die künftige Entwicklung der Corporate Governance, ohne dass die Regierungskommission einen direkten Einfluss darauf hätte. Wir sollten alles daran setzen, regulatorische Fehlentwicklungen oder Überregulierungen der Corporate Governance mit negativen Folgewirkungen entgegenzuwirken“, so der Kommissionsvorsitzende Manfred Gentz. Deshalb wird der Fokus der Arbeit, angesichts des erreichten Reifegrades des deutschen Kodex, zukünftig weniger auf der Erarbeitung neuer Empfehlungen und Anregungen liegen, sondern vielmehr auf der Analyse und Kommentierung von neuen Regulierungsinitiativen Dritter. Grundsätzlich sollte vor neuen Gesetzen, aber auch neuen Empfehlungen der Corporate Governance Kommission immer bedacht werden, dass jede Regelung Freiheiten begrenzt und die Eigenverantwortung und Selbstregulierung der Bürger und der Wirtschaft einschränkt. „Das Gefühl für Gut und Böse wird durch zu viele und zu schnelle Regelungen nicht gestärkt, sondern geschwächt, weil der Regulator vorgibt, was zu tun ist, und man selbst darüber nicht mehr nachdenken muss“, so Gentz. Das „Kontrolllisten-Denken“ entspricht weder dem deutschen System, noch ist es nach Meinung des Kommissionsvorsitzenden ausreichend, weil es falsche und trügerische Sicherheit vermittelt.

Gentz unterstrich erneut, dass es für die Wirtschaft essenziell ist, dass sie Akzeptanz in der Öffentlichkeit findet. Das immer wieder diskutierte Thema der Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist nicht primär ein ökonomisches Thema, sondern eine Frage gesellschaftlicher Akzeptanz. Gentz: „Deshalb hat die Kommission im letzten Jahr Empfehlungen in den Kodex aufgenommen, die noch mehr Transparenz und mehr Verantwortung und Nachvollziehbarkeit in die Entscheidungen des Aufsichtsrats bringen sollen“. Bundesjustizminister Heiko Maas sprach in diesem Zusammenhang von einem Thema mit politischer Brisanz. Maas: „Der Kodex hat zur Vorstandsvergütung schon viel bewirkt. Er gibt wertvolle Hinweise, welche Vergütung als angemessen gelten kann, etwa das Verhältnis zur Bezahlung der restlichen Belegschaft. Aber, auch an dieser Stelle wird es auf absehbare Zeit neue gesetzliche Regelungen geben, allerdings nicht auf nationaler Ebene“. Maas verwies auf die Pläne der Europäischen Kommission, die sich dem Thema bereits angenommen hat. Dabei betonte er die aus seiner Sicht positive, stärkere Berücksichtigung der Aktionäre für eine gute Unternehmensführung. Maas: „Man könnte den Grundton dieses Richtlinienvorschlags auch so interpretieren: Die Aktionäre haben in der Vergangenheit zu wenig kontrolliert und zu kurzfristige Erwartungen an das Management gestellt; sie sollten deswegen Anreize erhalten, in Zukunft nachhaltiger, langfristiger zu investieren und informierter und verantwortungsvoller ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihre Stimmrechte auszuüben. Das ist ein bemerkenswerter neuer Ansatz, der auch ohne große Umstellungen in unser System eingefügt werden kann“.

Ein anderes strittiges Thema ist die Frauenquote. Gentz: „Die Frauenquote, die die Große Koalition gesetzlich einführen will, beschäftigt uns naturgemäß stark“. Gentz verwies darauf, dass sich die Regierungskommission bereits seit Jahren für mehr Frauen in den Aufsichtsräten, in den Vorständen und in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands ausgesprochen hat. Dies seien keine Lippenbekenntnisse, sondern entspricht der Überzeugung und konkreten Maßnahmen vor allem der großen Unternehmen, auf die auch der öffentliche Fokus gerichtet ist. Gentz: „Alles andere wäre keine gute Corporate Governance und läge nicht im Unternehmensinteresse, wenn dieses Potenzial an Talenten nicht genutzt würde“. Gleichwohl sieht er für die geplante Gesetzeseinführung noch einige offene Fragen, zumal eine solche Regulierung in Deutschland komplexer ist als in anderen Ländern. Gentz führt hierzu verfassungsrechtliche Fragen und Aspekte der Mitbestimmung an. Bundesjustizminister Maas hat dagegen für das Regierungsvorhaben geworben: „Das Gesetz, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben, wird dafür sorgen, dass nach und nach viel mehr Frauen in die Aufsichtsräte einziehen. Es gibt längst genug qualifizierte Frauen, die in Betracht kommen. Aber es wird auch ein Signal geben, das über die unmittelbare Wirkung hinausgeht. Mehr Frauen in Führungspositionen werden andere Frauen nachziehen“. Ab 2016 wird die Quote greifen und bis dahin wird es auch zur praktischen Umsetzung keine offenen Fragen mehr geben, prognostiziert Maas.

Für den Deutschen Corporate Governance Kodex wird es in diesem Jahr keine Änderungen geben, bestätigte Gentz. Lediglich in den Fußnoten der Mustertabellen für die Vorstandsvergütung soll es im Sinne einer Klarstellung dessen, welche Angaben empfohlen werden, noch einige Erläuterungen geben. Die Mustertabellen wurden 2013 im Rahmen der ergänzten Empfehlungen zur Transparenz von Vorstandsvergütungen im Anhang des Kodex aufgenommen. Auf der Agenda der Kommission bleibt aber das Thema Proxy Advisors, bei dem zwar kein Regelungs-, aber weiterhin Erläuterungsbedarf gesehen wird. Außerdem wird die Regierungskommission erneut darüber diskutieren, ob die bestehenden Empfehlungen für die Höchstzahl von Aufsichtsratsmandaten weiterhin angemessen sind. Dabei soll zunächst geprüft werden, wie weit die Mandatszahlen wegen der gewachsenen Aufgaben des Aufsichtsrats schon zurückgegangen sind und wahrscheinlich weiter zurückgehen werden.


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