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Neue Regeln für Tierschutz bei Kaninchen

Berlin (csr-news) > Mehr als 40.000 Tonnen Kaninchenfleisch werden in Deutschland jedes Jahr verzehrt. Mehr als 30 Millionen Kaninchen müssen dafür ihr Leben lassen, dass sie größtenteils in Qualzuchten verbracht haben. Ab dem 11. August gelten nun neue Regelungen für die gewerbsmäßige Kaninchenzucht. Das betrifft beispielsweise die Mindestgröße, die Bodengestaltung und die Strukturierung der Haltungseinrichtungen. So muss den Tieren eine strukturierte Fläche mit unterschiedlichen Funktionsbereichen (Aktivitätsbereich, Ruhebereich, Rückzugsmöglichkeit) angeboten werden, die für kaninchentypische Verhaltensweisen (z.B. Hoppelsprünge, Sich-Aufrichten, ausgestrecktes Liegen in Seitenlage) genutzt werden kann. Stärker in die Pflicht genommen werden außerdem die Tierhalter. Die neue Kaninchen-Verordnung gibt unter anderem vor, dass der Halter seine Tiere mindestens zwei Mal pro Tag in Augenschein nehmen muss, um festzustellen, ob sie krank oder verletzt sind. Zudem müssen Kaninchenhalter ihre Sachkunde im Umgang mit Kaninchen nachweisen. “Damit haben wir erstmals überhaupt detaillierte Anforderungen und klare Regelungen für die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken”, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin. “Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung”, so der Minister weiter. Bisher galten für die erwerbsmäßige Zucht und Haltung von Kaninchen lediglich allgemeine Vorgaben – spezifisch auf Kaninchen ausgerichtete Vorschriften existierten hingegen nicht. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland etwa 10 bis 15 Betriebe die ausschließlich gewerbliche Kaninchenzucht betreiben und eine etwa ebenso große Anzahl im Nebenerwerb.

 


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