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DAX-Konzerne verabschieden Kodex für Medienarbeit

Eine klare und saubere Trennung zwischen Werbung und redaktioneller Berichterstattung, so sollten Medien arbeiten. Was zunächst selbstverständlich erscheint, benötigt offenbar die Unterstützung durch die Wirtschaft. Der Arbeitskreis Corporate Compliance am Institute for European Affairs (INEA) hat nun einen entsprechenden Kodex verabschiedet.

Hamburg (csr-news) > Eine klare und saubere Trennung zwischen Werbung und redaktioneller Berichterstattung, so sollten Medien arbeiten. Was zunächst selbstverständlich erscheint, benötigt offenbar die Unterstützung durch die Wirtschaft. Der Arbeitskreis Corporate Compliance am Institute for European Affairs (INEA) hat nun einen entsprechenden Kodex verabschiedet.

“Unternehmen können heute in einem Ausmaß redaktionelle Berichterstattung kaufen, wie das früher völlig undenkbar war. Und sie machen davon Gebrauch”, sagte Jürgen Gramke, Vorsitzender des Arbeitskreises, dem Manager Magazin. Offenbar hat das Ausmaß der Einflussnahme derart zugenommen, dass die Unternehmen um den Ruf der Medienberichterstattung und der Wirtschaft insgesamt befürchten. Mit dem “Kodex für die Medienarbeit von Unternehmen” soll diese gängige Praxis nun unterbunden werden. Ganz unschuldig sind die Medien an dieser Entwicklung nicht, obwohl ihr Wirken durch Mediengesetze und Kodizes bereits geregelt ist. „Landespressegesetze und Pressekodex seien inzwischen wirkungslos, weil sie sich ausschließlich an die Medienunternehmen richten“, äußerte sich Tilmann Kruse, Sprecher des Presserats, im Manager Magazin. Mit dem Kodex soll nun wieder die bestehende klare Trennung geschärft werden.

So verpflichten sich die Unternehmen beispielsweise zum Grundsatz der Wahrhaftigkeit. Soll heißen, Medien dürfen nicht unwahr oder irreführend informiert werden. Außerdem sollen Journalisten nicht aufgrund bereits erfolgter oder zu erwartender negativer Berichterstattung von Presseterminen ausgeschlossen werden. Dagegen seien Hintergrundgespräche mit ausgewählten Medienvertretern uneingeschränkt möglich. Auch Presseanfragen sollen grundsätzlich beantwortet werden, es sei denn Gründe der Vertraulichkeit oder ein unangemessener Aufwand stünden dem entgegen. Ein weiterer Grundsatz betrifft die Unabhängigkeit der Medien, die von den Unternehmen auf jeden Fall gewahrt werden muss. So sei die Beeinflussung von Medien zwar legitim, nicht aber wenn diese versucht, deren Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Illegitime Beeinflussungen würden sowohl die Glaubwürdigkeit der Medien als auch die der Unternehmen beschädigen. Deshalb sollen Journalisten auch keine direkten oder indirekten Vorteile gewährt werden und bei erwartetet negativer Berichterstattung darf auch nicht mit Entzug von Werbeplätzen gedroht werden. Konkret bedeutet dies auch, Journalisten werden keine Rabatte gewährt, eine Praxis, die immer wieder in der Diskussion auftaucht, bislang aber nur von wenigen Unternehmen abgeschafft wurde. Dem Arbeitskreis Corporate Compliance gehören Wirtschaftskammern, Rechtsanwälte und DAX-Konzerne an.


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