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Deutscher Corporate Governance Kodex – Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

Nachdem die Regierungskommission im vergangenen Jahr keine Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgenommen hat, stehen in diesem Jahr einige Anpassungen an. Eine wichtige Änderung betrifft die Dauer der Aufsichtsratsmandate, sie soll zukünftig begrenzt werden, Dauermandate nicht mehr möglich sein.

Berlin (csr-news) > Nachdem die Regierungskommission im vergangenen Jahr keine Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgenommen hat, stehen in diesem Jahr einige Anpassungen an. Eine wichtige Änderung betrifft die Dauer der Aufsichtsratsmandate, sie soll zukünftig begrenzt werden, Dauermandate nicht mehr möglich sein.

Wenn die Kommission Änderungen vornimmt, so sollten diese mit Bedacht erfolgen. Sie folgt dem Grundsatz, nicht mehr Notwendiges zu streichen, Präzisierungen vorzunehmen, wo es sinnvoll ist, zwischenzeitliche Gesetzesänderungen nachzuvollziehen und materielle Veränderungen mit großer Zurückhaltung vorzusehen. “So wie wir an den Gesetzgeber immer wieder appellieren, vor neuen Gesetzen grundsätzlich zu bedenken, dass jede Regelung Freiheiten begrenzt und die Eigenverantwortung und Selbstregulierung der Bürger und der Wirtschaft einschränkt”, so Manfred Gentz, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Konkret will die Kodexkommission künftig empfehlen, dass der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft unternehmensspezifisch die Höchstdauer der Zugehörigkeit zu diesem Gremium definiert, soll heißen, Dauermandate sind nicht mehr möglich, das Aufsichtsratsmandat wird für eine bestimmte Zeit begrenzt. Zwar würde durch eine langjährige Zugehörigkeit auch die Expertise und Kenntnis über das Unternehmen zunehmen, räumt die Kommission ein. Sie bevorzugt allerdings die stetige Erneuerung des Gremiums, die sich durch einen frischen Blick und neue Impulse positiv auf die Aufsichtsratsarbeit auswirken kann.

Ferner schlägt die Kommission vor, dass der Aufsichtsrat den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat in Zukunft mitteilen soll, welcher Zeitaufwand für die qualifizierte Wahrnehmung des Mandats erwartet wird. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an den Aufsichtsrat ist es wichtig, dass jedes Aufsichtsratsmitglied genügend Zeit für die Wahrnehmung des Mandats aufbringen kann. Der vorgelegte Vorschlag soll mehr Transparenz sowohl für den Aufsichtsrat wie auch die Kandidaten schaffen. Dabei ist der neue Ansatz individuell und berücksichtigt sowohl die Situation des Unternehmens selbst als auch die des Aufsichtsratskandidaten. Im Gegensatz zu einer pauschalen Mandatsgrenze kann nach der neuen Empfehlung einzelfallbezogen berücksichtigt werden, wenn ein Mandat nur einen geringen Zeitaufwand nach sich zieht und deshalb ein weiteres vertretbar ist oder mit einem hohen Aufwand gerechnet werden muss, der nicht mit anderen Tätigkeiten vereinbar ist. Für Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft gilt wie bisher die Empfehlung, dass insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahrgenommen werden sollen, die vergleichbare Anforderungen stellen. Wird ein Aufsichtsratsmitglied den zeitlichen Anforderungen nicht gerecht und nimmt in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen teil, so soll dies zukünftig im Bericht des Aufsichtsrats erwähnt werden. Bereits in der Vergangenheit unterstrich die Regierungskommission die Rolle der Plenarsitzungen und einer sich am Unternehmensinteresse ausgerichteten Diskussionskultur. So heißt es in der Begründung zur neuen Empfehlung, dass es von besonderer Bedeutung ist, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht nur anhand von schriftlichen Vorlagen an der Beschlussfassung teilnimmt, sondern sich in den ergebnisoffenen und unterschiedliche Standpunkte abwägenden Kommunikationsprozess im Aufsichtsrat einbringt. “Da Unternehmen nicht mittels Aktionärsreferenden geführt werden können, kommt dem von den Aktionären bestimmten Aufsichtsrat eine besondere Rolle zu. Mit den vorliegenden Änderungsvorschlägen, in die auch Anregungen aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Investoren, Unternehmen und Verbänden eingeflossen sind, wollen wir diese besondere Rolle des Aufsichtsrats und seine Bedeutung für das Unternehmen weiter stärken”, so Gentz. Nun können bis zum 1. April die geplanten Kodexanpassungen kommentiert werden.

Einladung zur Stellungnahme

Änderungsvorschläge 2015 zum Kodex

Erläuterung der Änderungsvorschläge der Regierungskommission


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